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Rund 1.700 Hotels haben vor dem Landgericht Berlin eine Klage gegen Booking.com eingereicht und fordern Schadensersatz für Wettbewerbsverstöße. Der Vorwurf: Durch die Verwendung von Bestpreisklauseln habe die Plattform jahrelang das EU-Wettbewerbsrecht verletzt und den Hotels finanzielle Nachteile verursacht.
Nach vier Jahren fand nun die erste mündliche Verhandlung statt. Branchenvertreter halten es für wahrscheinlich, dass das Gericht noch in diesem Jahr ein Feststellungsurteil erlässt.
Booking.com hatte argumentiert, dass Bestpreisklauseln notwendig seien, um unfaire Wettbewerbsvorteile für Hotels zu verhindern. Doch der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof widersprachen: Die Klauseln seien nicht unerlässlich und wettbewerbswidrig. Bereits 2015 hatte das Bundeskartellamt diese Praxis in Deutschland untersagt.
Für die Hotellerie könnte ein Urteil zugunsten der Kläger finanzielle Entschädigung bedeuten und langfristig die Vertragsbedingungen mit Buchungsplattformen fairer gestalten. Weiterlesen...
Quelle: tageskarte.io
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