Hotline für Gäste & Gastgeber
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Der Hotel- und Gastronomieverband Sachsen e.V. (DEHOGA Sachsen e.V.) ist der Vertreter der Arbeitgeberseite in der sächsischen Gastronomie und Hotellerie.
In den Tarifverhandlungen tritt der DEHOGA Sachsen e. V. als Vertreter der Interessen der Arbeitgeberseite gegenüber der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf, um faire und praktikable Arbeitsbedingungen sowie Vergütungsentgelte für die Branche auszuhandeln.
In den Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft NGG vertritt der DEHOGA Sachsen die Belange der Arbeitgeberseite. Diese Verhandlungen umfassen unter anderem die Festlegung von Löhnen und Gehältern, Arbeitszeiten, Urlaubsdauer, Arbeitsbedingungen sowie Regelungen zu Zuschlägen und Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Ziel der Verhandlungen ist es, Tarifverträge abzuschließen, die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen als auch die Attraktivität der Arbeitsplätze in der Branche sichern.
Die Tarifverträge, die der DEHOGA Sachsen mit der NGG aushandelt, haben einen wesentlichen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität der Unternehmen in der sächsischen Hotel- und Gaststättenbranche. Durch die Verhandlungen wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der für Transparenz und Planungssicherheit sorgt. Dies ist insbesondere in einer Branche von Bedeutung, die stark von saisonalen Schwankungen und konjunkturellen Einflüssen geprägt ist.
Der Manteltarifvertrag (MTV) für das Sächsische Hotel- und Gaststättengewerbe ist ein spezieller Tarifvertrag, welcher die allgemeinen Arbeitsbedingungen langfristig regelt und den rechtlichen Rahmen bietet.
Dieser Manteltarifvertrag gilt bis zum Neuabschluss in seiner aktuellen Form weiterhin fort.
Er regelt insbesondere die Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, die Urlaubsdauer sowie die Höhe des Urlaubsgeldes, Probezeit- und Arbeitszeitregelungen, Zulagen für Mehr-, Sonntags- & Feiertagsarbeit sowie Nacht- und Schichtarbeit, die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld, bezahlte Freistellungen sowie allgemeine Arbeitsbedingungen.
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Der aktuelle Entgelttarifvertrag wurde zwischen dem DEHOGA Sachsen e.V. als Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft NGG neu ausgehandelt und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. Dieser Entgelttarifvertrag regelt die Höhe der Löhne und Gehälter, die Eingruppierung in Lohn- oder Gehaltsgruppen sowie die Ausbildungsvergütung. Damit erhalten unsere Unternehmen Planungssicherheit.
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