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Brandschutz in Beherbergungsbetrieben

Brandschutz im Hotel ist ein essenzieller Bestandteil der Sicherheit und des Wohlbefindens von Gästen und Mitarbeitern. Durch sorgfältige Planung und regelmäßige Wartung können Hotels sicherstellen, dass sie im Falle eines Brandes schnell und effizient reagieren können.

Die Sächsische Bauverordnung regelt für Beherbergungsbetriebe mit mehr als 12 Betten folgendes:

# Flucht- und Rettungswege: Es müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein.
# Brandschutzkonzept: Erstellung eines Brandschutzkonzeptes, das die spezifischen Risiken und Schutzmaßnahmen des Betriebs berücksichtigt.
# Brandmelde- und Alarmierungsanlagen: Verpflichtender Einbau von Brandmeldeanlagen und Alarmierungseinrichtungen, die im Ernstfall frühzeitig warnen.

Eine Zusammenfassung und einen Leitfaden zum Branschutz in Beherbergungsbetrieben finden Mitglieder in "meinDEHOGA"/Merkblätter.

Nocht-Nicht-Mitglieder erfahren HIER mehr zur Mitgliedschaft und den damit verbundenen Vorteilen einer Zusammenarbiet mit dem Fachverband.

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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