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DEHOGA gibt Stellungnahme zur Mindestlohnkommission ab

Der DEHOGA Bundesverband hat seine offizielle Stellungnahme gegenüber der Mindestlohnkommission vorgelegt. Darin spricht sich der Verband für eine maßvolle und praxisgerechte Anpassung des Mindestlohns aus. Die zentralen Forderungen des DEHOGA:

Tarifverträge müssen geschützt bleiben: Die Entscheidung der Kommission darf gültige Tarifentgelte nicht überholen. Die Tarifautonomie muss gewahrt bleiben.

Tarifentwicklung als Obergrenze: Die nachlaufende Entwicklung der Tariflöhne soll die Obergrenze für den Mindestlohn bilden – mit Blick auf das Ende des Anpassungszeitraums im Jahr 2027.

Keine Einbeziehung von Sonderzahlungen: Einmalzahlungen und Sonderleistungen dürfen bei der Berechnung des Mindestlohns nicht berücksichtigt werden. Dies bezieht sich insbesondere auf das neue Kriterium „60 % des Bruttomedianlohns“ in der Geschäftsordnung der Kommission, das Sonderzahlungen aktuell mit einbezieht.

Mit dieser Position setzt sich der DEHOGA für Planungssicherheit, tarifliche Differenzierung und fairen Wettbewerb in der Branche ein.

Die komplette Stellungnahme finden Mitglieder in "meinDEHOGA"/Merkblätter
 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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