Hotline für Gäste & Gastgeber
Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr
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Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze: Die sächsische Corona-Notverordnung vom 19.11.2021 hat alle diese Betriebe in Sachsen geschlossen. Das ist ein gravierender Eingriff in die Geschäftstätigkeit der betroffenen Unternehmen. Dieser Schritt ist angesichts der geringen Infektionsrisiken in Beherbergungsbetrieben nicht gerechtfertigt.
Daher unterstützen wir ein Normenkontrollverfahren gegen die aktuelle Regelung dieser Verordnung fachlich und finanziell. Es soll im Eilverfahren auf dem Rechtsweg Klarheit über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme schaffen. Angestrengt wird der Prozess vom Hotel Am Bühl in Eibenstock.
Am Freitag fand dazu eine Pressekonferenz statt, um über Anliegen und Hintergründe des Schrittes zu informieren.
Aktuelle Klagepunkte:
Der DEHOGA Sachsen finanziert die Klage und das Normenkontrollverfahren. Über Unterstützung sind wir sehr dankbar.
Die Klage wird aktuell finanziell unterstützt durch:
VIELEN DANK!
Sie wollen sich an der Klage beteiligen, dann nutzen Sie bitte folgende Kontoverbindung:
DEHOGA Sachsen e.V.
DE: 16 8505 0300 3120 0014 21
BIC: OSDDDE81XXX
Verwendungszweck Klage.
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