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Neue CoronaSchutzVerordnung: Das gilt ab 3.4.2022

Auch Sachsens Kabinett hat sich auf neue Corona-Regeln geeinigt, vor allem vor dem Hintergrund des geänderten Bundes-Infektionsschutzgesetzes. Köpping machte deutlich, dass Sie das Beibehalten der Maskenpflicht in Innenräumen befürwortet hätte, was jedoch nach den Bundesregeln so nicht möglich ist.

Nach dem 3. April will Sachsen so viele Basisschutzmaßnahmen wie möglich behalten. Für mehr Schutzmaßnahmen müsste der Landtag die epidemische Lage ausrufen - was angesichts nicht zu erwartender Überlastung von Sachsens Krankenhäusern nicht geschieht. Die meisten Regeln fallen somit  ab Samstag weg.

Das sind die Regeln vom 3. April bis zum 30. April:

  • Die Maskenpflicht in medizinischen Bereichen und Fahrgäste besteht weiter mit FFP2-Masken.
  • Die Testpflicht für Angestellte und Besucher in medizinischen Einrichtungen, in JVAs und Flüchtlingsunterkünften bleibt bestehen
  • Darüber hinaus gibt es Empfehlungen der Landesregierungzum Tragen einer Maske in Innenräumen, zum Einhalten des Mindestabstands, zum Beschränken der Kontakte und dem Nutzen der Hygieneregeln

CoronaSchutzverordnung hier zum Download

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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