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Der GEMA ist es nicht möglich, einzelne Branchen aus dem Rechnungslauf für 2021 herauszunehmen. Daher erhalten wohl alle Betriebe im Januar die GEMA-Rechnungen für 2021. Der DEHOGA hat von der GEMA gefordert für den Zeitraum bis zur Wiedereröffnung einen Mahnstopp zu veranlassen.
DEHOGA-Mitglieder erhalten auf jeden Fall Kostenerstattungen bzw. Gutschriften für die Tage der behördlich veranlassten Schließung. Betroffene Betriebe können auf der GEMA-Homepage in ihrem Online-Kundenkonto ihre Schließungszeiten angeben.
Dies sollte sinnvoller Weise erst nach Wiedereröffnung des Betriebes erfolgen, damit auch alle Schließungstage angegeben werden können. Voraussetzung ist, dass der Nutzer vorher (falls noch nicht vorhanden) auf der GEMA-Homepage sein Profilangelegt hat. Weitere Informationen zu GEMA-Corona-Gutschriften hat die GEMA unter dem folgendem Link zur Verfügung gestellt.
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