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Hotelmelderecht ab 1.1.2025

Zum 1. Januar 2025 wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 - 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen.

In "meinDEHOGA"/Merkblätter erhalten Mitglieder einem umfassenden FAQ-Katalog zur Thematik. Weiterhin wird das Thema auch im nächsten Unternehmer-Chat (10. Dezember, 10 Uhr) behandelt.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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