2. Die Anforderung, dass der Eigenanteil mindestens zu 10% aus eigenen Mitteln des Unternehmens zu tragen ist, wird aufgehoben.
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\r\nMartin Dulig: \u00bbFreistaat nutzt Spielr\u00e4ume zur Vereinfachung\u00ab
\r\nMit dem Programm \u00bbRegionales Wachstum\u00ab unterst\u00fctzt der Freistaat Investitionsvorhaben kleinerer und mittlerer Unternehmen. Die F\u00f6rderung erfolgt mit Landesmitteln und in den s\u00e4chsischen Strukturwandelregionen mit EU-Mitteln aus dem Fonds f\u00fcr einen gerechten \u00dcbergang (Just Transition Fund \u2013 JTF). Um das Zuwendungsverfahren zu verschlanken, will das s\u00e4chsische Wirtschaftsministerium (SMWA) die Richtlinie nunmehr anpassen. Das s\u00e4chsische Kabinett hat daf\u00fcr in seiner heutigen Sitzung gr\u00fcnes Licht gegeben. Die \u00fcberarbeitete Richtlinie soll am 28. Juni 2024 in Kraft treten.
\r\n\u00bbDie beabsichtigten \u00c4nderungen dienen insbesondere dazu, den organisatorischen Aufwand f\u00fcr die Unternehmen zu verringern\u00ab, sagt Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig und erkl\u00e4rt weiter: \u00bbEin Mindestma\u00df an B\u00fcrokratie ist immer erforderlich. Sie garantiert schlie\u00dflich sichere, planbare und verl\u00e4ssliche Abl\u00e4ufe im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit und bei der Verwendung von Steuermitteln. Bei den Zuwendungsvoraussetzungen, Fragen der Nachweisf\u00fchrung sowie den Bewilligungszeitr\u00e4umen haben wir aber noch Spielr\u00e4ume f\u00fcr mehr Flexibilisierungen gesehen. Diese nutzen wir gern, um aussichtsreiche Investitionsvorhaben zu erm\u00f6glichen und damit die Wettbewerbschancen unseres s\u00e4chsischen Mittelstands weiter zu verbessern.\u00ab
\r\nEine wesentliche \u00c4nderung ist die Verl\u00e4ngerung des Vorhabenszeitraums. Bisher m\u00fcssen gef\u00f6rderte Projekte innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden. Das stellt Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Situation ober bei gr\u00f6\u00dferen Vorhaben jedoch vor besondere Herausforderungen. Deshalb soll der Zeitraum \u2013 in Abh\u00e4ngigkeit der verf\u00fcgbaren Haushaltsmittel \u2013 auf 36 Monate verl\u00e4ngert werden.
\r\nWeiterhin sah die Richtlinie bislang vor, dass der Eigenanteil mindestens zu zehn Prozent aus \u00bbechten\u00ab Eigenmitteln des Unternehmens zu tragen ist. Eine vollst\u00e4ndige Drittfinanzierung, zum Beispiel \u00fcber Bankdarlehen, war ausgeschlossen. Mit dem Wegfall dieser Regelung werden die Anforderungen auf das Mindestma\u00df des Beihilferechts reduziert. Dar\u00fcber hinaus beabsichtigt der Freistaat, u.a. die Best\u00e4tigungspflicht durch eine Steuerberatung und die Zuwendungsvoraussetzung \u00bbbesondere Anstrengung\u00ab zu streichen. In der Stadt Chemnitz verbessert sich zudem der Zugang zum F\u00f6rderangebot, da das Programm f\u00fcr weitere Branchen ge\u00f6ffnet wurde.
\r\nGrunds\u00e4tzliche Bestimmungen der Richtlinie, z. B. F\u00f6rdergegenst\u00e4nde, F\u00f6rders\u00e4tze und f\u00f6rderf\u00e4hige Ausgaben, bleiben gleich.
\r\nQuelle: Medienservice / sachsen.de
", "datePublished": "2024-06-12T08:08:04+02:00", "headline": "\u00bbRegionales Wachstum\u00ab: Sachsen erleichtert dem Mittelstand die Antragstellung" }Neue Konditionen für das Förderprogramm „Regionales Wachstum“
Das sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat Anpassungen bei den Konditionen für das Förderprogramm “Regionales Wachstum” angekündigt, welche ab 28.06.2024 in Kraft treten sollen. Diese beinhalten 2 Punkte:
1. Der Zeitraum für die Umsetzung geförderter Projekte soll von 24 auf 36 Monate verlängert werden.
2. Die Anforderung, dass der Eigenanteil mindestens zu 10% aus eigenen Mitteln des Unternehmens zu tragen ist, wird aufgehoben.
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Martin Dulig: »Freistaat nutzt Spielräume zur Vereinfachung«
Mit dem Programm »Regionales Wachstum« unterstützt der Freistaat Investitionsvorhaben kleinerer und mittlerer Unternehmen. Die Förderung erfolgt mit Landesmitteln und in den sächsischen Strukturwandelregionen mit EU-Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF). Um das Zuwendungsverfahren zu verschlanken, will das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) die Richtlinie nunmehr anpassen. Das sächsische Kabinett hat dafür in seiner heutigen Sitzung grünes Licht gegeben. Die überarbeitete Richtlinie soll am 28. Juni 2024 in Kraft treten.
»Die beabsichtigten Änderungen dienen insbesondere dazu, den organisatorischen Aufwand für die Unternehmen zu verringern«, sagt Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig und erklärt weiter: »Ein Mindestmaß an Bürokratie ist immer erforderlich. Sie garantiert schließlich sichere, planbare und verlässliche Abläufe im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit und bei der Verwendung von Steuermitteln. Bei den Zuwendungsvoraussetzungen, Fragen der Nachweisführung sowie den Bewilligungszeiträumen haben wir aber noch Spielräume für mehr Flexibilisierungen gesehen. Diese nutzen wir gern, um aussichtsreiche Investitionsvorhaben zu ermöglichen und damit die Wettbewerbschancen unseres sächsischen Mittelstands weiter zu verbessern.«
Eine wesentliche Änderung ist die Verlängerung des Vorhabenszeitraums. Bisher müssen geförderte Projekte innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden. Das stellt Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Situation ober bei größeren Vorhaben jedoch vor besondere Herausforderungen. Deshalb soll der Zeitraum – in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel – auf 36 Monate verlängert werden.
Weiterhin sah die Richtlinie bislang vor, dass der Eigenanteil mindestens zu zehn Prozent aus »echten« Eigenmitteln des Unternehmens zu tragen ist. Eine vollständige Drittfinanzierung, zum Beispiel über Bankdarlehen, war ausgeschlossen. Mit dem Wegfall dieser Regelung werden die Anforderungen auf das Mindestmaß des Beihilferechts reduziert. Darüber hinaus beabsichtigt der Freistaat, u.a. die Bestätigungspflicht durch eine Steuerberatung und die Zuwendungsvoraussetzung »besondere Anstrengung« zu streichen. In der Stadt Chemnitz verbessert sich zudem der Zugang zum Förderangebot, da das Programm für weitere Branchen geöffnet wurde.
Grundsätzliche Bestimmungen der Richtlinie, z. B. Fördergegenstände, Fördersätze und förderfähige Ausgaben, bleiben gleich.
Quelle: Medienservice / sachsen.de
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