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»Regionales Wachstum«: Sachsen erleichtert dem Mittelstand die Antragstellung

Neue Konditionen für das Förderprogramm „Regionales Wachstum“

Das sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat Anpassungen bei den Konditionen für das Förderprogramm “Regionales Wachstum” angekündigt, welche ab 28.06.2024 in Kraft treten sollen. Diese beinhalten 2 Punkte:

1.    Der Zeitraum für die Umsetzung geförderter Projekte soll von 24 auf 36 Monate verlängert werden.
2.    Die Anforderung, dass der Eigenanteil mindestens zu 10% aus eigenen Mitteln des Unternehmens zu tragen ist, wird aufgehoben.

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Das sächsische Wirtschaftsministerium vereinfacht die Antragstellung für mittelständische Unternehmen im Rahmen des Programms »Regionales Wachstum«, das Investitionsvorhaben unterstützt. Die Anpassungen sollen den organisatorischen Aufwand verringern, wobei wesentliche Änderungen eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums von 24 auf 36 Monate und die Erlaubnis zur vollständigen Drittfinanzierung beinhalten. Zusätzlich werden Anforderungen wie die Bestätigungspflicht durch eine Steuerberatung und die Voraussetzung der »besonderen Anstrengung« gestrichen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Wettbewerbschancen des sächsischen Mittelstands zu verbessern.

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Martin Dulig: »Freistaat nutzt Spielräume zur Vereinfachung«

Mit dem Programm »Regionales Wachstum« unterstützt der Freistaat Investitionsvorhaben kleinerer und mittlerer Unternehmen. Die Förderung erfolgt mit Landesmitteln und in den sächsischen Strukturwandelregionen mit EU-Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF). Um das Zuwendungsverfahren zu verschlanken, will das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) die Richtlinie nunmehr anpassen. Das sächsische Kabinett hat dafür in seiner heutigen Sitzung grünes Licht gegeben. Die überarbeitete Richtlinie soll am 28. Juni 2024 in Kraft treten.

»Die beabsichtigten Änderungen dienen insbesondere dazu, den organisatorischen Aufwand für die Unternehmen zu verringern«, sagt Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig und erklärt weiter: »Ein Mindestmaß an Bürokratie ist immer erforderlich. Sie garantiert schließlich sichere, planbare und verlässliche Abläufe im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit und bei der Verwendung von Steuermitteln. Bei den Zuwendungsvoraussetzungen, Fragen der Nachweisführung sowie den Bewilligungszeiträumen haben wir aber noch Spielräume für mehr Flexibilisierungen gesehen. Diese nutzen wir gern, um aussichtsreiche Investitionsvorhaben zu ermöglichen und damit die Wettbewerbschancen unseres sächsischen Mittelstands weiter zu verbessern.«

Eine wesentliche Änderung ist die Verlängerung des Vorhabenszeitraums. Bisher müssen geförderte Projekte innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden. Das stellt Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Situation ober bei größeren Vorhaben jedoch vor besondere Herausforderungen. Deshalb soll der Zeitraum – in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel – auf 36 Monate verlängert werden.

Weiterhin sah die Richtlinie bislang vor, dass der Eigenanteil mindestens zu zehn Prozent aus »echten« Eigenmitteln des Unternehmens zu tragen ist. Eine vollständige Drittfinanzierung, zum Beispiel über Bankdarlehen, war ausgeschlossen. Mit dem Wegfall dieser Regelung werden die Anforderungen auf das Mindestmaß des Beihilferechts reduziert. Darüber hinaus beabsichtigt der Freistaat, u.a. die Bestätigungspflicht durch eine Steuerberatung und die Zuwendungsvoraussetzung »besondere Anstrengung« zu streichen. In der Stadt Chemnitz verbessert sich zudem der Zugang zum Förderangebot, da das Programm für weitere Branchen geöffnet wurde.

Grundsätzliche Bestimmungen der Richtlinie, z. B. Fördergegenstände, Fördersätze und förderfähige Ausgaben, bleiben gleich.

Quelle: Medienservice / sachsen.de

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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