Ein besonders relevanter Punkt f\u00fcr die Branche: Die w\u00e4hrend der Corona-Zeit eingef\u00fchrte reduzierte Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf Speisen soll nicht verl\u00e4ngert werden. Damit kehrt absehbar der regul\u00e4re Satz von 19 Prozent zur\u00fcck \u2013 ein harter Einschnitt f\u00fcr viele Gastronomiebetriebe, die ohnehin mit gestiegenen Kosten und Personalmangel zu k\u00e4mpfen haben.
\r\nFlexiblere Arbeitszeiten
Ein zentrales Vorhaben ist die Einf\u00fchrung eines flexibleren Arbeitszeitmodells. Statt des klassischen Acht-Stunden-Tages soll k\u00fcnftig ein w\u00f6chentlicher Arbeitszeitrahmen gelten. Ziel ist eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie \u2013 eine Forderung, die unter anderem aus dem Gastgewerbe kam. Die genaue Ausgestaltung soll im Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erfolgen. Gleichzeitig wird die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung reformiert. F\u00fcr kleinere Unternehmen sind unb\u00fcrokratische L\u00f6sungen und \u00dcbergangsfristen geplant, was gerade Gastronomen entlasten k\u00f6nnte.
Ma\u00dfnahmen zur Wirtschaftsf\u00f6rderung
Die neue Koalition plant ein umfangreiches Ma\u00dfnahmenpaket zur St\u00e4rkung der Wirtschaft. Unternehmen sollen von 2025 bis 2027 bei Investitionen profitieren k\u00f6nnen, etwa durch eine degressive Abschreibung von 30 Prozent auf Ausr\u00fcstung. Das kann gerade im Gastgewerbe Investitionen in neue K\u00fcchentechnik oder digitale Kassensysteme erleichtern. Ab 2028 soll au\u00dferdem die K\u00f6rperschaftsteuer schrittweise sinken. Auch Unternehmensgr\u00fcndungen sollen durch digitale Verfahren, automatisierten Datenaustausch und eine zentrale Plattform beschleunigt und vereinfacht werden.
Abbau von B\u00fcrokratie
Die Koalition will b\u00fcrokratische H\u00fcrden abbauen: F\u00fcr mindestens zwei Jahre sollen keine neuen Statistikpflichten eingef\u00fchrt werden, bestehende Vorschriften kommen auf den Pr\u00fcfstand. Das kann gerade kleinen Betrieben im Gastgewerbe den Arbeitsalltag erleichtern.
B\u00fcrgergeld-Reform
Das bisherige B\u00fcrgergeld soll durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden, die strengere Sanktionen bis hin zum vollst\u00e4ndigen Leistungsentzug erlaubt. Arbeitgeberverb\u00e4nde hatten kritisiert, das bisherige B\u00fcrgergeld sei ein Arbeitsanreizhemmnis. Die Reform k\u00f6nnte helfen, mehr Menschen zur Arbeitsaufnahme zu motivieren \u2013 ein m\u00f6glicher Vorteil f\u00fcr eine Branche mit akutem Personalmangel.
Mindestlohnentwicklung
Union und SPD streben einen Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde bis zum Jahr 2026 an. Zwar entscheidet letztlich die Mindestlohnkommission, doch der politische Druck ist klar. F\u00fcr das Gastgewerbe, in dem viele Besch\u00e4ftigte im Niedriglohnbereich arbeiten, bedeutet das mittelfristig steigende Lohnkosten.
Pflicht zur bargeldlosen Zahlung
K\u00fcnftig soll es \u00fcberall m\u00f6glich sein, digital zu bezahlen \u2013 auch in Caf\u00e9s, Bars und Restaurants. Union und SPD wollen mindestens eine bargeldlose Zahlungsoption verpflichtend einf\u00fchren. Zwar ist noch unklar, wann diese Regelung greift, doch sie wird kleine Betriebe dazu zwingen, in entsprechende Technik zu investieren.
Fachkr\u00e4ftesicherung
Arbeitsgenehmigungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Fachkr\u00e4fte sollen schneller und einfacher vergeben werden. Gleichzeitig soll die unter der Ampel eingef\u00fchrte M\u00f6glichkeit zur Einb\u00fcrgerung nach drei Jahren f\u00fcr gut integrierte Personen abgeschafft werden. Die Regelung zur doppelten Staatsb\u00fcrgerschaft sowie zur Einb\u00fcrgerung nach f\u00fcnf Jahren bleibt aber bestehen. Diese \u00c4nderungen wirken sich auf die Rekrutierung und langfristige Bindung ausl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte im Gastgewerbe aus.
Lieferkettengesetz abgeschafft
Das deutsche Lieferkettengesetz wird gestrichen. Die Berichtspflichten entfallen vollst\u00e4ndig. In Zukunft soll nur noch ein europ\u00e4isches Gesetz gelten. F\u00fcr viele kleinere gastronomische Betriebe mit internationalen Lieferanten ist das eine willkommene Entlastung.
Insgesamt bringt der Koalitionsvertrag sowohl Entlastungen als auch neue Herausforderungen f\u00fcr das Gastgewerbe. W\u00e4hrend mehr Flexibilit\u00e4t, B\u00fcrokratieabbau und Investitionsanreize positiv wirken k\u00f6nnten, sorgen h\u00f6here L\u00f6hne und die R\u00fcckkehr zur vollen Mehrwertsteuer f\u00fcr finanzielle Belastung.
\r\n", "datePublished": "2025-04-10T15:45:00+02:00", "headline": "Das sind die Pl\u00e4ne der neuen Regierung" }Im neuen Koalitionsvertrag von Union und SPD finden sich zahlreiche Regelungen, die für Unternehmen und besonders für das Gastgewerbe von Bedeutung sind.
Rücknahme der 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen
Ein besonders relevanter Punkt für die Branche: Die während der Corona-Zeit eingeführte reduzierte Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf Speisen soll nicht verlängert werden. Damit kehrt absehbar der reguläre Satz von 19 Prozent zurück – ein harter Einschnitt für viele Gastronomiebetriebe, die ohnehin mit gestiegenen Kosten und Personalmangel zu kämpfen haben.
Flexiblere Arbeitszeiten
Ein zentrales Vorhaben ist die Einführung eines flexibleren Arbeitszeitmodells. Statt des klassischen Acht-Stunden-Tages soll künftig ein wöchentlicher Arbeitszeitrahmen gelten. Ziel ist eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – eine Forderung, die unter anderem aus dem Gastgewerbe kam. Die genaue Ausgestaltung soll im Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erfolgen. Gleichzeitig wird die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung reformiert. Für kleinere Unternehmen sind unbürokratische Lösungen und Übergangsfristen geplant, was gerade Gastronomen entlasten könnte.
Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung
Die neue Koalition plant ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stärkung der Wirtschaft. Unternehmen sollen von 2025 bis 2027 bei Investitionen profitieren können, etwa durch eine degressive Abschreibung von 30 Prozent auf Ausrüstung. Das kann gerade im Gastgewerbe Investitionen in neue Küchentechnik oder digitale Kassensysteme erleichtern. Ab 2028 soll außerdem die Körperschaftsteuer schrittweise sinken. Auch Unternehmensgründungen sollen durch digitale Verfahren, automatisierten Datenaustausch und eine zentrale Plattform beschleunigt und vereinfacht werden.
Abbau von Bürokratie
Die Koalition will bürokratische Hürden abbauen: Für mindestens zwei Jahre sollen keine neuen Statistikpflichten eingeführt werden, bestehende Vorschriften kommen auf den Prüfstand. Das kann gerade kleinen Betrieben im Gastgewerbe den Arbeitsalltag erleichtern.
Bürgergeld-Reform
Das bisherige Bürgergeld soll durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden, die strengere Sanktionen bis hin zum vollständigen Leistungsentzug erlaubt. Arbeitgeberverbände hatten kritisiert, das bisherige Bürgergeld sei ein Arbeitsanreizhemmnis. Die Reform könnte helfen, mehr Menschen zur Arbeitsaufnahme zu motivieren – ein möglicher Vorteil für eine Branche mit akutem Personalmangel.
Mindestlohnentwicklung
Union und SPD streben einen Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde bis zum Jahr 2026 an. Zwar entscheidet letztlich die Mindestlohnkommission, doch der politische Druck ist klar. Für das Gastgewerbe, in dem viele Beschäftigte im Niedriglohnbereich arbeiten, bedeutet das mittelfristig steigende Lohnkosten.
Pflicht zur bargeldlosen Zahlung
Künftig soll es überall möglich sein, digital zu bezahlen – auch in Cafés, Bars und Restaurants. Union und SPD wollen mindestens eine bargeldlose Zahlungsoption verpflichtend einführen. Zwar ist noch unklar, wann diese Regelung greift, doch sie wird kleine Betriebe dazu zwingen, in entsprechende Technik zu investieren.
Fachkräftesicherung
Arbeitsgenehmigungen für ausländische Fachkräfte sollen schneller und einfacher vergeben werden. Gleichzeitig soll die unter der Ampel eingeführte Möglichkeit zur Einbürgerung nach drei Jahren für gut integrierte Personen abgeschafft werden. Die Regelung zur doppelten Staatsbürgerschaft sowie zur Einbürgerung nach fünf Jahren bleibt aber bestehen. Diese Änderungen wirken sich auf die Rekrutierung und langfristige Bindung ausländischer Arbeitskräfte im Gastgewerbe aus.
Lieferkettengesetz abgeschafft
Das deutsche Lieferkettengesetz wird gestrichen. Die Berichtspflichten entfallen vollständig. In Zukunft soll nur noch ein europäisches Gesetz gelten. Für viele kleinere gastronomische Betriebe mit internationalen Lieferanten ist das eine willkommene Entlastung.
Insgesamt bringt der Koalitionsvertrag sowohl Entlastungen als auch neue Herausforderungen für das Gastgewerbe. Während mehr Flexibilität, Bürokratieabbau und Investitionsanreize positiv wirken könnten, sorgen höhere Löhne und die Rückkehr zur vollen Mehrwertsteuer für finanzielle Belastung.
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