Wo bleibt die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit?
\r\n\"Es kann nicht sein, dass Unternehmer, Wirtschaft und Verb\u00e4nde aufgrund einer Minderheit solch drastische Regelungen erfahren\u201c, fasst Axel H\u00fcpkes, Pr\u00e4sident der DEHOGA Sachsen, zusammen. \u201eWenn man am Freitag erf\u00e4hrt, dass man am Montag keine G\u00e4ste mehr empfangen darf, ist das unternehmerisch nicht umsetzbar. Denken wir allein an die Personalplanung und an die gekauften Produkte zur Versorgung der G\u00e4ste.\u201c
\r\nEs braucht finanzielle Hilfen \u2013 von denen keiner ausgeschlossen wird \u2013 und Kurzarbeitergeld in H\u00f6he von 80 Prozent ab dem ersten Bezugsmonat. Sonst wird es ein Gastgewerbe, wie wir es kennen und lieben, bald nicht mehr geben.
\r\nDie Tourismusbranche gerade in den relevanten s\u00e4chsischen Gebieten ist ein starker Wirtschaftsfaktor. Vor allem in den Hotels k\u00f6nnen Hygienekonzepte sehr gut umgesetzt werden. Mit dem Paragrafen 14 der neuen Notverordnung, welcher touristische \u00dcbernachtungen untersagt, werden die Beherbergungsbetriebe in Sachsen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig benachteiligt, da es dieses Beherbergungsverbot in keinem anderen Bundesland gibt.
\r\n\"Das muss jetzt dringend rechtlich gepr\u00fcft werden\u201c, fordert Jens Ellinger, Vizepr\u00e4sident der DEHOGA Sachsen und Hotelchef im Elldus Resort in Oberwiesenthal. \u201eImmer wieder stehen wir ohne Beweis als Pandemietreiber am Pranger! Was ist der Unterschied zwischen einer beruflichen oder touristischen \u00dcbernachtung? Wir haben als eine der wenigen Branchen bereits 2G bzw. 2G plus und trotzdem sollen wir geschlossen werden.\u201c
\r\nEs gibt keine wissenschaftlich fundierten Studien zu Infektionen von 2G- oder 2G plus- Getesteten in Hotels und Pensionen. Nicht jeder Kontakt f\u00fchrt automatisch zu einer Infektion.
\r\nUnsere Forderung: Touristische \u00dcbernachtungen unter 2G oder 2G plus m\u00fcssen weiter m\u00f6glich sein!
Es geht nicht an, dass unsere Unternehmer schuldlos zu Almosenempf\u00e4ngern werden
Vielleicht sind L\u00f6sungen aus anderen Bundesl\u00e4ndern mit \u00e4hnlicher Lage eine gute Vorlage. Gleichwohl fordern wir alle Unternehmen dazu auf, bestehende Hygienekonzepte und Kontrollpflichten konsequent einzuhalten.
Die Verleumdung des Virus\u2018 und die unzureichende Impfbereitschaft vieler Sachsen hat uns bis hierhin gebracht und wir sollten alles daransetzen, die Zeit der Verbote zu minimieren. Neben der Weihnachtszeit ist auch die darauffolgende Winterurlaubszeit gef\u00e4hrdet.
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Der Hotel- und Gastst\u00e4ttenverband appelliert weiterhin an die Besucher von Gastst\u00e4tten und Restaurants, ihre Zutrittsberechtigungen grunds\u00e4tzlich unaufgefordert vorzuzeigen. \u201eViele regelkonforme Betriebe klagen schon jetzt \u00fcber unn\u00f6tige Diskussionen mit ihren G\u00e4sten\u201c, sagt Axel Klein, Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der DEHOGA Sachsen.
Unsere Unternehmen und unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen m\u00f6chten ihrem Beruf und deren Passion nachgehen, anstatt um Schadenersatz zu ringen.
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Weitere Informationen stellen wir Ihnen gern auf Anfrage zur Verf\u00fcgung.
Herausgeber:
DEHOGA Hotel- und Gastst\u00e4ttenverband Sachsen e.V. (DEHOGA Sachsen e.V.)
Tharandter Stra\u00dfe 5
01159 Dresden
Der Branchenverband mahnt zur Abwägung und Vernunft und fordert Änderung.
Dresden, 21. November 2021 – Am Freitagabend verkündete die Landesregierung eine neue Corona-Notfall-Verordnung für Sachsen. Noch am Mittwoch wurde um eine Stellungnahme für die nächste Verordnung gebeten. Jetzt wurde jedoch eine andere, viel weitgehendere Notfall-Verordnung beschlossen. Die Regelungen gelten ab Montag und sind bis zum 12. Dezember gültig. Sie fallen einseitig und unverhältnismäßig hart für das Gastgewerbe aus. Die DEHOGA Sachsen bezieht Position:
Die Gastronomie darf nur bis 20 Uhr öffnen. Für Unternehmen, die nur Abendgeschäft haben, ist dieser Zeitraum viel zu gering, um wirtschaftlich zu arbeiten. Wenn sie schließen, ist nicht eindeutig geklärt, welche Unterstützung in welcher Höhe sie für ihre Mitarbeiter und ihre eigenen Ausfälle bekommen. Ganz klar: Unternehmer wollen ihre Einkünfte selbst erwirtschaften. Wenn sie dies nicht können, um der Gesellschaft in der Pandemielage zu helfen, müssen sie entschädigt werden.
Hotels dürfen nur für Geschäftsreisende geöffnet bleiben. Touristen dürfen nicht übernachten?! Für viele Betriebe stellen Geschäftsreisende nur einen Bruchteil ihrer Übernachtungen dar. Was jetzt geschieht, ist ein Lockdown durch die Hintertür!!
Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?
"Es kann nicht sein, dass Unternehmer, Wirtschaft und Verbände aufgrund einer Minderheit solch drastische Regelungen erfahren“, fasst Axel Hüpkes, Präsident der DEHOGA Sachsen, zusammen. „Wenn man am Freitag erfährt, dass man am Montag keine Gäste mehr empfangen darf, ist das unternehmerisch nicht umsetzbar. Denken wir allein an die Personalplanung und an die gekauften Produkte zur Versorgung der Gäste.“
Es braucht finanzielle Hilfen – von denen keiner ausgeschlossen wird – und Kurzarbeitergeld in Höhe von 80 Prozent ab dem ersten Bezugsmonat. Sonst wird es ein Gastgewerbe, wie wir es kennen und lieben, bald nicht mehr geben.
Die Tourismusbranche gerade in den relevanten sächsischen Gebieten ist ein starker Wirtschaftsfaktor. Vor allem in den Hotels können Hygienekonzepte sehr gut umgesetzt werden. Mit dem Paragrafen 14 der neuen Notverordnung, welcher touristische Übernachtungen untersagt, werden die Beherbergungsbetriebe in Sachsen unverhältnismäßig benachteiligt, da es dieses Beherbergungsverbot in keinem anderen Bundesland gibt.
"Das muss jetzt dringend rechtlich geprüft werden“, fordert Jens Ellinger, Vizepräsident der DEHOGA Sachsen und Hotelchef im Elldus Resort in Oberwiesenthal. „Immer wieder stehen wir ohne Beweis als Pandemietreiber am Pranger! Was ist der Unterschied zwischen einer beruflichen oder touristischen Übernachtung? Wir haben als eine der wenigen Branchen bereits 2G bzw. 2G plus und trotzdem sollen wir geschlossen werden.“
Es gibt keine wissenschaftlich fundierten Studien zu Infektionen von 2G- oder 2G plus- Getesteten in Hotels und Pensionen. Nicht jeder Kontakt führt automatisch zu einer Infektion.
Unsere Forderung: Touristische Übernachtungen unter 2G oder 2G plus müssen weiter möglich sein!
Es geht nicht an, dass unsere Unternehmer schuldlos zu Almosenempfängern werden
Vielleicht sind Lösungen aus anderen Bundesländern mit ähnlicher Lage eine gute Vorlage. Gleichwohl fordern wir alle Unternehmen dazu auf, bestehende Hygienekonzepte und Kontrollpflichten konsequent einzuhalten.
Die Verleumdung des Virus‘ und die unzureichende Impfbereitschaft vieler Sachsen hat uns bis hierhin gebracht und wir sollten alles daransetzen, die Zeit der Verbote zu minimieren. Neben der Weihnachtszeit ist auch die darauffolgende Winterurlaubszeit gefährdet.
Der Hotel- und Gaststättenverband appelliert weiterhin an die Besucher von Gaststätten und Restaurants, ihre Zutrittsberechtigungen grundsätzlich unaufgefordert vorzuzeigen. „Viele regelkonforme Betriebe klagen schon jetzt über unnötige Diskussionen mit ihren Gästen“, sagt Axel Klein, Hauptgeschäftsführer der DEHOGA Sachsen.
Unsere Unternehmen und unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen möchten ihrem Beruf und deren Passion nachgehen, anstatt um Schadenersatz zu ringen.
Weitere Informationen stellen wir Ihnen gern auf Anfrage zur Verfügung.
Herausgeber:
DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Sachsen e.V. (DEHOGA Sachsen e.V.)
Tharandter Straße 5
01159 Dresden
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