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EU beschließt neue "Frühstücksrichtlinien"

Der belgische Ratsvorsitz und die Vertreter des Europäischen Parlaments haben sich im Januar auf eine vorläufige Vereinbarung getroffen, um die Anforderungen an Verbraucherinformationen bezüglich Honig, Marmeladen, Fruchtsäften und Trockenmilch zu verbessern. Der Sonderauschuss Landwirtschaft hat diese Vereinbarung am 12. Februar 2024 gebilligt.

Diese Vereinbarung betrifft vier "Frühstücksrichtlinien" und wird nach formeller Annahme die Regeln für die Zusammensetzung, Etikettierung und Kennzeichnung dieser Lebensmittel aktualisieren.

Die aktualisierten Richtlinien zielen darauf ab, den Übergang zu einer gesünderen Ernährung zu erleichtern, Verbraucher dabei zu unterstützen, informierte Entscheidungen zu treffen und die Herkunft der Produkte transparenter zu machen.

Die wesentlichen Punkte der vorläufigen Einigung sind folgende:

Honig:

# Die Herkunftsländer werden in absteigender Reihenfolge nach Gewicht auf dem Etikett angegeben, wobei auch der prozentuale Anteil jeder Herkunft angegeben wird, um die Transparenz zu erhöhen.
# Mitgliedstaaten können beschließen, dass die Angabe des Prozentsatzes nur für die vier größten Anteile erforderlich ist, sofern sie mehr als die Hälfte des Gewichts ausmachen.
# Für Verpackungen mit weniger als 30 g Inhalt können die Herkunftsländer durch einen zweistelligen ISO-Code ersetzt werden.
# Eine Sachverständigenplattform wird die Entwicklung von Methoden zur Erkennung von verfälschtem Honig unterstützen, um Betrug zu bekämpfen.

Fruchtsäfte:

# Es werden drei neue Kategorien eingeführt, um der steigenden Nachfrage nach zuckerreduzierten Produkten gerecht zu werden.
# Das Etikett "Fruchtsäfte enthalten nur von Natur aus vorkommende Zucker" darf verwendet werden, um die Verbraucher besser zu informieren.

Konfitüren:

# Der Mindestfruchtgehalt von Konfitüren und Konfitüren extra wird erhöht, um eine klarere Unterscheidung zwischen den beiden Kategorien zu gewährleisten.

Trockenmilch:

# Die Verwendung von Behandlungen zur Herstellung von laktosefreien Trockenmilchprodukten wird zugelassen.

Nach Billigung im Sonderausschuss Landwirtschaft der Mitgliedstaaten, wird der Text anschließend von Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet und von den gesetzgebenden Organen förmlich angenommen, bevor er in Kraft tritt.

Die Überarbeitung der EU-Vermarktungsnormen für bestimmte "Frühstücksrichtlinien" wurde von der Kommission am 21. April 2023 vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass sie aktuellen Anforderungen entsprechen und Veränderungen in der Verbrauchernachfrage berücksichtigen.

Quelle: IHA News 15/2024

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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