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Infos zur Chancenkarte auf Portal Make-it online

Am 1. Juni 2024 tritt als letzte der für das Gastgewerbe wesentlichen Änderungen zur Fachkräfteeinwanderung die Chancenkarte in Kraft. Mit der Chancenkarte können Fachkräfte aus Drittstaaten, die gutes Potenzial für eine erfolgreiche Berufstätigkeit in Deutschland mitbringen, auch ohne eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung für bis zu 12 Monate in Deutschland nach einem Job suchen. Interessant für die Betriebe der Gastronomie und Hotellerie: Während dieser Zeit dürfen sie eine Nebenbeschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben sowie für bis zu zwei Wochen probearbeiten.

Eine Chancenkarte kann bekommen, wer mindestens sechs Punkte im entsprechenden Punktesystem erreicht. Punkte bekommt man z.B. für Berufserfahrung, besonders gute Sprachkenntnisse oder Voraufenthalte in Deutschland. Außerdem muss der Bewerber nachweisen, dass sein Lebensunterhalt für die Zeit der Suche gesichert ist. Er muss Basiskenntnisse in Deutsch oder gute Englischkenntnisse sowie eine im Ausland anerkannte Berufsqualifikation haben.

Das Informationsportal der Bundesregierung für Arbeit und Ausbildung in Deutschland „Make it in Germany“ hat die neuen Inhalte zur Chancenkarte bereits in Deutsch und Englisch eingestellt, Französisch und Spanisch folgen in Kürze.

Die Visumsinformationen finden Sie hier...
Ein Self-Check Chancenkarte kann hier... durchgeführt werden

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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