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Tierwohllabel: Bundeskabinett beschließt verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Das Bundeskabinett hat nunmehr den vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir vorgelegten Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung beschlossen.

ERFREULICH: Für die Gastronomie ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vorgesehen.

Aus Sicht des DEHOGA ist die Einführung eines verpflichtenden staatlichen Tierwohllabels bis hin zur Gastronomie weder erforderlich noch zielführend. Es ist auch aus rechtlichen Gründen bedenklich. Der DEHOGA setzt auf eine freiwillige Tierhaltungskennzeichnung. Nach den Plänen der Regierung ist die Ausdehnung der Kennzeichnungspflicht auf die Gastronomie jedoch noch nicht vom Tisch. So hat das Bundesministerium für Ernährung  zu dieser Frage unter anderem in seinen FAQ zur Tierhaltungskennzeichnung ausgeführt:
„Bei der Einführung einer staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung gelten andere und zugleich höhere rechtliche Anforderungen auf nationaler und EU-Ebene als bei einer freiwilligen Kennzeichnung. Deshalb wird die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung schrittweise eingeführt. Begonnen wird mit frischem Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, den Fleischereifachgeschäften, dem Online-Handel und anderen Verkaufsstellen. Weitere Vermarktungswege, insbesondere über die Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung sowie weitere Tierarten werden im Laufe der Legislaturperiode in die Tierhaltungskennzeichnung aufgenommen, wenn im Rahmen des ersten Schrittes das Konzept der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung am Beispiel Schweinefleisch bei der EU-Kommission notifiziert wurde und das Gesetz in Kraft getreten ist.“

Der DEHOGA wird sich auch weiterhin für eine freiwillige Kennzeichnung einsetzen.
 

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Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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