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Elektronische Antragsstellung für Drittstaatsangehörige

Ab Juli 2024 können Unternehmen eine Vorabzustimmung elektronisch einholen. Arbeitgeber loggen sich dazu im Onlineportal der Bundesagentur für Arbeit ein und füllen dort die erforderlichen Angaben unter „Vorabzustimmung“ aus. Einige Daten, vor allem Unternehmensdaten, sind schon vorausgefüllt. Der Arbeitgeber ergänzt nur noch Informationen zur Person und zum Arbeitsverhältnis.

Nach dem Absenden des Antrags prüft ein Sonderteam der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) die Angaben. Wenn alles in Ordnung ist, wird die Zustimmung erteilt und die Daten automatisch an das Ausländerzentralregister übermittelt. Diese Daten sind auch auf der Vorabzustimmung vermerkt, die der Arbeitgeber erhält und die die Arbeitskraft bei der Visumsstelle vorlegt.

Das Team ZAV 286 in Neuruppin ist zuständig für die neuen Bundesländer:
ZAV TEAM 286 | Trenckmannstraße 15 | 16816 Neuruppin
zav.amz-neuruppin-286(at)arbeitsagentur.de

Den Antrag und weitere Informationen finden Sie unter: Vorabzustimmung für ausländische Beschäftigte | Bundesagentur für Arbeit.
Die Vorabzustimmung ist 6 Monate gültig. In dieser Zeit muss das Visum oder ein anderer Aufenthaltstitel erteilt werden.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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