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Generalanwalt beim EuGH hält Booking.com-Bestpreisklausel nach EU-Wettbewerbsrecht für rechtswidrig

Seit Mitte 2020 führen die Betreiber von mehr als 300 deutschen Hotels und Booking.com einen Rechtsstreit vor dem Bezirksgericht Amsterdam.  Die Hotels fordern Schadensersatz von Booking.com. der Generalanwalt beim EuGH, Michael Collins, hat jetzt seine Schlussanträge veröffentlicht und die Position der Hotellerie gestärkt.

Die Hotels fordern Schadensersatz von Booking.com, den sie aufgrund der Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung sogenannter weiter und enger Bestpreisklauseln erlitten haben.

Im Frühjahr 2023 setzte das Bezirksgericht Amsterdam das Verfahren aus und legte dem EuGH zwei Fragen zur Klärung vor. Erstens wollte das Bezirksgericht Amsterdam vom EuGH wissen, ob die fraglichen Bestpreisklauseln eine so genannte „notwendige Nebenabrede“ zum Hotelportalvertrag darstellen, was die Kartellrechtswidrigkeit dieser Klauseln entfallen lassen würde. Zum anderen hat das Bezirksgericht Amsterdam den EuGH um Klärung dahingehend ersucht, wie die relevanten Märkte in Bezug auf Hotelbuchungsportale abzugrenzen sind. Weiterlesen...

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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