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Jugendschutzgesetz - Aushang muss erneuert werden

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) wurde im Mai überarbeitet. Und obwohl es keine Änderungen an den Stellen gab, die sich auf Gaststätten beziehen, wird eine  Erneuerung der Aushänge dennoch - nämich aufgrund des geäderten Datums des gesamten JuSchG - erforderlich.

DEHOGA-Mitglieder können sich in "meinDEHOGA" den neuen Aushang herunterladen oder via Mail bei Franziska Luthardt (luthardt(at)dehoga-sachsen.de) abfordern.

Noch kein Mitglied?HIER können Sie es werden...

WICHTIG! Auch wenn es sich nur um kleine Änderungen im Gesetzestext handelt, MUSS der Aushang erneuert und deutlich sichtbar und gut leserlich ausgehängt werden! Wird der Aushang nämlich nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise ausgehängt, wird ein Bußgeld fällig.

EIN WEITERER GRUND FÜR UNSERE FORDERUNG:  Weniger Bürokratie für das Gastgewerbe

Die Erneuerung des Jugendschutzgesetzes ist nur ein Beispiel für die absurden Bürokratielasten in Deutschland, unter denen das Gastgewerbe zu leiden hat. Der DEHOGA fordert daher generell die Aushangpflicht des JuSchG zu streichen - in Zeiten, in denen Gesetze für jeden online abrufbar sind, sind solche Aushangpflichten nicht mehr angezeigt.

Außerdem tragen wir aktuell die unnötigen Bürokratielasten, mit denen sich Gastgeber und Gastgeberinnen noch befassen müssen zusammen. Schreiben Sie uns Ihre Beispiele (info(at)dehoga-sachsen.de)

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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