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Leitfaden zur neuen Bio-AHVV veröffentlicht

Die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung regelt die Anforderungen an die Kennzeichnung und Verwendung von Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung, wie z.B. in Kantinen, Restaurants und Catering-Unternehmen. Ziel ist es, die Transparenz und Kontrolle bei der Verwendung von Bio-Produkten zu gewährleisten.

Die wichtigsten Punkte der Verordnung sind:

Kennzeichnungspflicht: Betriebe müssen klar kennzeichnen, welche Speisen und Getränke aus Bio-Produkten bestehen.
    
Zertifizierung: Betriebe, die Bio-Produkte anbieten, müssen zertifiziert sein und regelmäßig kontrolliert werden.
    
Dokumentation: Die Herkunft der Bio-Produkte muss dokumentiert und nachverfolgbar sein.

Betriebe, die gegen diese Vorschriften verstoßen, können mit Strafen belegt werden. Die Verordnung ist daher verbindlich und muss von allen betroffenen Betrieben umgesetzt werden.


Der Leitfaden steht Ihnen HIER zum DOWNLOAD zur Verfügung

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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