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Neues Förderprogramm für KMU: Rekrutierung und Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte

Beratungsförderung - Internationals
Rekrutierung und nachhaltige Integration von Internationals durch KMU

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen einen Zuschuss zur Rekrutierung und Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte aus Drittstaaten beantragen. Das sächsische Wirtschaftsministerium hat dieses neue Förderprogramm aufgelegt, das für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse gilt, die ab dem 1. Juli 2024 geschlossen werden. Anträge können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) nach einer erfolgreichen sechsmonatigen Probezeit gestellt werden.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig betont, dass das Programm KMUs bei der internationalen Rekrutierung unterstützt, indem es finanzielle Hilfe zur Verfügung stellt und Bürokratie minimiert. Der Fachkräftebedarf in Sachsen erfordert Zuwanderung, und die kürzlich in Kraft getretene Chancenkarte des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erleichtert dies.

Das Programm zielt nicht nur auf die Einstellung, sondern auch auf die nachhaltige Integration der Arbeitskräfte ab, indem ein gutes Sprachverständnis und eine sechsmonatige Beschäftigungsdauer Voraussetzung sind. KMUs können Zuschüsse für bis zu drei Ausbildungs- und drei Beschäftigungsverhältnisse beantragen, wobei die Höhe des Zuschusses je nach Unternehmensgröße variiert.

Hintergrundinformationen zeigen, dass Sachsen die höchste Beschäftigungsquote in Deutschland aufweist und der Zuwachs an Beschäftigten überwiegend durch ausländische Arbeitskräfte getragen wird. Über 22 Prozent der aktuellen Arbeitskräfte werden in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand treten, was den Bedarf an neuen Fachkräften weiter erhöht. Weitere Informationen und Antragsmodalitäten sind auf der Website der SAB verfügbar. Weiterlesen...

Quelle: Medienservice.sachsen

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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