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Lieferkettengesetz soll angepasst werden

Die Ampelkoalition plant Änderungen am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG), um Unternehmen zu entlasten. Diese Änderungen sollen die Anzahl der betroffenen Firmen um zwei Drittel reduzieren und sich an die neue Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) anpassen. Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz sollen erst ab 2027 betroffen sein, kleinere Firmen gestaffelt ab späteren Jahren.

Ab Januar 2025 entfällt die gesonderte Berichtspflicht nach dem LKSG, wenn ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt und geprüft wird. Die Bundesregierung plant zudem, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen und verbindliche Standards für die Informationsabfrage in Lieferketten festzulegen.

Kritik kommt von Umwelt- und Sozialverbänden, die befürchten, dass die Änderungen gegen EU-Recht verstoßen könnten und das Schutzniveau nicht abgesenkt werden darf. Ein Rechtsgutachten unterstützt diese Bedenken und warnt vor negativen Folgen für Betroffene, deren Rechte möglicherweise nicht mehr geschützt wären. Weiterlesen...

Quelle: AHGZ online

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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