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2G in Sachsen – was sich ab Montag ändern wird

 

Das ändert sich

1. Vorziehen der 2G-Regelungen auf Vorwarnstufe in den Bereichen:

§ 7 Absatz 1 Satz 1

  • Nummer 1 (Innengastronomie)
  • Nummer 2 (Veranstaltung und Festen in Innenräumen)
  • Nummer 6 (Kultur und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich)
  • Nummer 9 (Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich)
  • sowie für § 10 (Großveranstaltungen),

2. Ergänzung der bisherigen Ausnahmeregelung für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre und Impfunfähige bei 2G-Regelung in der Vorwarnstufe,

3. Ergänzung zur bestehenden zweimal wöchentlichen Testpflicht von Mitarbeitern mit Kundenkontakt: Dringende Empfehlung zu weiteren Testungen am Arbeitsplatz

4. Verkürzung der Fristen für die Dauer der Überschreitung/Unterschreiten der Schwellenwerte sowie der Inkrafttretensregelung (5 + 2 Regelung) auf 3 + 2 in der Vorwarn- und Überlastungsstufe,

5. FFP2-Masken-Pflicht im ÖPNV

6. klare Aufforderung, wo immer möglich Home Office

7. verstärkter Schutz in Pflegeeinrichtungen durch dreimal wöchentliche Testung aller ungeimpften Beschäftigten (inklusive externe Dienstleister) (bisher nur für Personal direkt am Patienten)

8. Schnelleres Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-VO (nicht erst am 12.11, sondern mit Sondersitzung Kabinett an diesem Freitag (05.11), bereits Inkrafttreten am Montag 08.11.), Außerkrafttreten am 25. November.

 

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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