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7% auf Speisen müssen bleiben

in der Sitzung des Finanzausschusses am 21. Juni 2023 im Deutschen Bundestag haben die Ampel-Fraktionen den Antrag (20/5810) der CDU/CSU-Fraktion für die Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent in der Gastronomie über das laufende Jahre 2023 hinaus abgelehnt. Auch der nahezu gleichlautende Antrag (20/1727) der CDU/CSU-Fraktion vom 10.05.2022 letzten Jahres wurde von der Ampel-Koalition abgelehnt. Das ist das regelmäßige Schicksal von Anträgen der Opposition.

Es wurde aber auch darauf verwiesen, dass eine Fortführung erst im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden könne. Die Kommentare der Politiker in der Debatte zeigen (vgl. unten), wie enorm wichtig es nunmehr ist, sich weiterhin mit vollem Einsatz, kraftvoll, überzeugungsstark und gemeinschaftlich für die 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie einzusetzen. Wir freuen uns auf Eure Rückmeldungen und verweisen noch einmal auf die Internetseite des DEHOGA Bundesbandes www.dehoga.de mit allen wichtigen Informationen, Zahlen und Statistiken zum Branchenthema Nummer 1.

Auch angesichts der dramatischen Kostensteigerungen bei Energie, Lebensmitteln und insbesondere Personal, wie jetzt aktuell noch einmal vom Institut der Deutschen Wirtschaft (iW) belegt, ist die Beibehaltung von 7% unabdingbar.

Umso wichtiger, dass wir JETZT & GEMEINSAM für den Erhalt der 7% MwSt eintreten, aktiv werden und gemeinsam kämpfen!

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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