Hotline für Gäste & Gastgeber
Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr
* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend
Das bleibt:
# Kontaktbeschränkungen
# das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern
# Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen
Diese Lockerungen wird es geben:
# Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen
# Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten
# Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1.000 Besuchern können stattfinden (Ab 1. September auch mit über 1.000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist).
# Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt.
# Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und –vereinen sind wieder möglich.
# In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
# Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig – mit genehmigten Hygienekonzept
# Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept.
# Ab 1. September dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden. Alle anderen Großveranstaltungen sind bis 31. Oktober untersagt.
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