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Ab sofort: Schlussabrechnung für Überbrückungshilfe III Plus & Überbrückungshilfe IV

Ab sofort kann nun die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV eingereicht werden (Paket 2 der Schlussabrechnung).

Die über einen prüfenden Dritten eingereichten Anträge auf Überbrückungshilfen sowie auf November- und Dezemberhilfen sind häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierter Kosten bewilligt worden. Nach Vorliegen der realisierten Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen sind alle Antragstellenden zur Einreichung einer Schlussabrechnung über einen prüfenden Dritten verpflichtet.

HIER klicken für mehr Informationen und weitere Hinweise

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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