Hotline für Gäste & Gastgeber
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Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen.
Neben einer Anpassung der Vergütung wurde auch die Planungssicherheit für die Beschäftigten und Unternehmen im Sinne der sozialen Verantwortung berücksichtigt.
Der Vertrag wurde einvernehmlich für drei Jahre abgeschlossen. Die Entgelte erhöhen sich in 3 Schritten. Im Ausgleich zu den „Leermonate“ werden jedem Mitarbeiter, auf den der Tarifvertrag Anwendung findet, 2 Tage Sonderurlaub gewährt. Ausgenommen davon sind die Auszubildenden. Auch eine deutliche Erhöhung der Lehrlingsentgelte wurde vereinbart.
Der DEHOGA setzt sich kontinuierlich für die Interessen der Branche ein, damit diese zukunftsfähig bleibt. Die Tür des Dehoga steht weiterhin offen für die NGG, nicht nur für Tarifverhandlungen, sondern auch in unserem gemeinsamen, täglichen Bemühen für die Branche. Das verstehen wir unter einer Sozialpartnerschaft.
Ein zentraler Punkt war die Erwartung, dass sich die Gewerkschaft stärker für die Unterstützung der Branche engagiert. Auch in der Förderung von Nachwuchsarbeit und der Ausbildung von Mitarbeitern ist die Sozialpartnerschaft gefragt. „Wir investieren viel Zeit und Geld in die Gewinnung und Unterstützung der Jugend sowie der Facharbeiter. Auch wir sind für das Wohl der Mitarbeiter, jedoch sollten wir das Wohl unserer Gäste nicht außer Acht lassen. Diese Gradwanderung laden wir die NGG gerne ein mitzugehen. Beides in Einklang zu bringen zum Wohl unserer Branche und entgegen einer „Servicewüste Deutschland“ sollte unser Focus und unser gemeinsames Bestreben sein.“, betonte Axel Klein Hauptgeschäftsführer des Sächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes.
Die Entgelte erhöhen sich in 3 Schritten:
zum 1.06.2024 um 7%
zum 1.06.2025 um 5%
zum 1.06.2026 um 5%
Kompensation für „Leermonate“: 2 Tage Sonderurlaub für jeden Mitarbeiter (Azubis ausgenommen)
Anpassung der Lehrlingsentgelte wurde vereinbart.
Lehrjahre | August 2024 | August 2025 | August 2026 |
1. LJ | 1.000 Euro | 1.025 Euro | 1.055 Euro |
2. LJ | 1.100 Euro | 1.125 Euro | 1.155 Euro |
3. LJ | 1.200 Euro | 1.225 Euro | 1.255 Euro |
Sobald der Entgelttarifvertrag in der angepassten Fassung vorliegt, steht dieser zum DOWNLOAD in "mein DEHOGA" kostenfrei für Mitglieder zur Verfügung und ist im DEHOGA-Shop kostenpflicht abrufbar.
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