Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Hotline für Gäste & Gastgeber

0900 111 5 777

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend

Abschlussbericht der Gaskommission veröffentlicht - relevante Fragen weiter offen

Abschlussbericht HIER zum DOWNLOAD

Jetzt kommt es darauf an, wie die Bundesregierung die vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzt. Wichtig ist auch eine Antwort auf die Frage, ob alle gewerblichen Unternehmen unter das Standardprogramm fallen oder die größeren Gasverbraucher (über 1,5 Mio. Kilowattstunden im Jahr) wie die Industrie behandelt werden.

Die Gaspreisbremse muss beihilferechtskonform ausgestaltet werden. Die EU-Kommission hat dazu am Freitag, 28.10.2022, den neuen befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen veröffentlicht. Die Gaskommission hatte keine Gelegenheit diesen zu analysieren und kann nicht ausschließen, dass sie sich mit ihren Vorschlägen außerhalb dieses Beihilferahmens bewegt, heißt es auf Seite 5 des Abschlussberichts.
 
Nach bisheriger Prüfung des neuen Beihilferahmens (TF vom 28.10.) lässt sich feststellen, dass die Vorschläge der Gaskommission für die gewerbliche Wirtschaft sich darunter subsumieren lassen. Wir erwarten nun schnell entsprechende Klarstellungen, um Planungssicherheit zu schaffen, Förderlücken zu vermeiden und Ungleichbehandlungen auszuschließen.

Auch der Referenzzeitraum für den Gasverbrauch gilt es noch einmal anzupassen. Pandemiebedingt lag der Gasverbaruch in 2021 im Gastgewerbe und bei den Zulieferern bei 15-30 Prozent unter 2019. Die Gaskommission hat diesen Aspekt trotz wiederholter Hinweise aus der Wirtschaft und den Verbänden nicht berücksichtigt. Nun ist die Bundesregierung einmal mehr gefordert!
 
Klarheit herrscht nun bezüglich des Referenzzeitraums für die Einmalzahlung im Dezember. Bemessungsgrundlage ist die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung im September zugrunde lag. Ein Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose wird mit dem Strompreis (ct./kWh) aus Dezember multipliziert und ergibt die verbrauchsabhängige Einmalzahlung, zuzüglich eines Zwölftel des Bruttogrundpreises.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern