Hotline für Gäste & Gastgeber
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In einigen Regionen Sachsens ist die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen. Die Tierseuche bedroht Wild- und Hausschweine, die nach einer Erkrankung meist verenden. Für den Menschen ist das ASP-Virus ungefährlich. Um Schaden von der landwirtschaftlichen Schweinehaltung abzuhalten und die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen zu schützen, bekämpft der Freistaat mit einer komplexen Mischung aus Maßnahmen die Schweinepest und versucht ihre weitere Ausbreitung einzudämmen. Innerhalb der Sperrzonen wird die ASP unter Wildschweinen weiterverbreitet. Außerhalb der Sperrzonen gilt der Mensch als Überträger des ASP-Virus. Damit weitere Fälle und damit weitere Bekämpfungsmaßnahmen vermieden werden, sind Verhaltensregeln zu beachten und einzuhalten.
In Sperrzone II gelten folgende Regeln für Wanderer, Pilzsucher, Spaziergänger usw.:
o Hunde nicht freilaufen lassen, es gilt Leinenzwang
o Schutzzäune respektieren, nicht beschädigen
o Tore und Durchlässe nach passieren unbedingt schließen
o Kadaver melden
o Keine Essensreste wegwerfen – nur in dafür vorgesehene, verschließbare Behälter
o Wandersachen und Schuhe gründlich reinigen
Bitte beachten Sie diese Regeln beim Spaziergang, beim Pilze suchen, beim Wandern, bei jedem Aufenthalt in Wald und Natur. Mit ihrer Einhaltung kann jeder bei der ASP-Bekämpfung in Sachsen mithelfen.
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