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Änderung im Verfahren der eAUB dringen erforderlich

Der Dehoga Sachsen unterstützt den Ansatz des Dehoga Bayern zur Änderung des Verfahrens der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB). Die eAUB wurde eingeführt, um Krankmeldungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinfachen. Seit 2023 müssen Arbeitgeber die Krankmeldungen ihrer Angestellten direkt elektronisch von den Krankenkassen abrufen. Das Ziel war, Bürokratie abzubauen und Kosten zu sparen.

Jedoch sind viele Arbeitgeber unzufrieden, da das aktuelle System unerwartet mehr Aufwand und Kosten verursacht. Bayern schlägt daher vor, das Verfahren zu ändern: Statt dass Arbeitgeber die Daten selbst abrufen müssen (Pull-Verfahren), sollen die Krankenkassen die Daten automatisch an die Arbeitgeber senden (Push-Verfahren). Dies soll Bürokratie abbauen und die Betriebsabläufe verbessern.

Der Dehoga Sachsen unterstützt diese Initiative, da sie darauf abzielt, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie, zu verringern und so reibungslosere Betriebsabläufe zu ermöglichen.

Der Gesetzesentwurf wurde bereits als Tagesordnungspunkt (TOP 37) zur Sitzung des Bundesrates am 18.10.2024 aufgenommen. HIER…

Wir halten Sie hierzu weiter auf dem Laufenden.

Erstellt von Luis Rudolph DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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