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Alles anders macht der September - Das gilt ab 1.9.

Die Energiepreispauschale wird ausgezahlt, Tankrabatt und 9-Euro-Ticket fallen hingegen weg. Amazon verteuert sein Prime-Angebot, das Corona-Infektionsschutzgesetz läuft aus, um dann neu aufgelegt zu werden. Aber wenigstens darf in großer Runde gebechert werden. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Coca-Cola wird auch teurer

Auch der Getränkekonzern Coca-Cola erhöht für seine gesamte Produktpalette die Preise zum 1. September. Davon ist dann nicht nur die braune Brause betroffen, sondern beispielsweise auch Fanta und Sprite. Die Rede ist laut Angaben des Vertriebschefs von einer Erhöhung "im höheren einstelligen Prozentbereich".

Corona-Infektionsschutzgesetz läuft aus

Am 23. September läuft das Corona-Infektionsschutzgesetz aus. Geltende Bestimmungen fallen somit vorerst weg. Vorerst? Ja, denn der Gesundheitsminister und der Justizminister basteln bereits an einem neuen Gesetz. Dies soll dann von Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 Bestand haben - wenn dem der Bundestag in der ersten Septemberwoche zustimmt. In diesem Zeitraum sollen in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten: etwa die Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr oder eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Die Länder sollen darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen können, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Für den öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen können die Länder eine Maskenpflicht vorschreiben. Dies gilt auch für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in Restaurants. Hier soll es eine Ausnahme geben: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein.

Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind. Was dann im Umkehrschluss heißt, dass in diesem Fall auch dreifach Geimpfte als ungeimpft gelten, wenn die letzte Impfung (drei Monate) oder Erkrankung (90 Tage) zurückliegt.

Energiepreispauschale wird ausgezahlt

Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig automatisch eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro gezahlt. Nach dem Regierungsentwurf profitieren laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) auch "alle in diesem Jahr geringfügig Beschäftigten von der Energiepreispauschale - sowohl die 450 -Euro-Minijobber als auch kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte - unabhängig von der genauen Art der Besteuerung."

Die Energiepreispauschale wird mit der Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber ausgezahlt. Der Zuschuss unterliegt der Einkommensteuer. Sozialabgaben werden hingegen nicht fällig. Laut Berechnungen des Steuerzahlerbunds bekäme ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45.000 Euro 216,33 Euro Energiepreispauschale. Bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro erhielte derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro. Ist er in Steuerklasse 3 eingetragen, bleibt er unter dem Grundfreibetrag, muss also keine Steuern zahlen und bekommt die volle Pauschale ausgezahlt.

Für Besserverdiener bleibt netto weniger übrig. Den Berechnungen des Verbands zufolge bekommt ein Single mit Steuerklasse 1 und 72.000 Euro Jahresgehalt am Ende 181,80 Euro Zuschuss netto. Bei ihm greift der Spitzensteuersatz, außerdem fällt durch die Pauschale auch wieder Solidaritätszuschlag an. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 72.000 Euro bekäme 184,34 Euro Pauschale.

Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Energiesparmaßnahmen treten in Kraft

Im neuen Monat tritt die Energieeinsparverordnung in Kraft. Dies sieht unter anderem vor, dass Einzelhändler die Türen ihrer Geschäfte geschlossen halten (trotz Corona -Stichwort: Lüften!), der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Private Schwimmbäder sollen nicht mit Gas oder Strom beheizt werden und in öffentlichen Gebäuden soll die Raumtemperatur zudem auf 19 Grad begrenzt werden. Hier sollen Bereiche wie Flure und Foyers gar nicht mehr geheizt werden. Ausgenommen hiervon sind soziale Einrichtungen. Aber auch Regelungen in Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt. Die Maßnahmen sollen für sechs Monate gelten. Eine zweite Verordnung mit mittelfristig wirksamen Maßnahmen soll am 1. Oktober folgen.

E-Rezept kommt

Apotheken sollen ab dem neuen Monat in ganz Deutschland elektronische Rezepte für Medikamente einlösen können. Die Bundesregierung verspricht sich davon mehr Sicherheit und weniger Zettelwirtschaft. Allerdings stellen noch nicht alle Arztpraxen in Deutschland die sogenannten E-Rezepte aus. Vertragsärzte, die mit Einführung des E-Rezepts aus technischen Gründen nicht beziehungsweise noch nicht in der Lage sind, ein E-Rezept auszustellen, müssen ersatzweise auf das bisher vorgesehene Papierrezept (rosa Zettel) zurückgreifen. Die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten ist somit in jedem Fall sichergestellt.

Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt

Angesichts der hohen Gaspreise entlastet die Bundesregierung die Menschen in Deutschland bei der Mehrwertsteuer. Künftig soll die Steuer auf Gasverbrauch 7 statt wie bisher 19 Prozent betragen. Dies soll bis März 2024 gelten. Ab wann? Vermutlich erst ab Oktober, da dann auch die Gasumlage erhoben werden soll. Aber die soll ja noch mal überarbeitet werden. Vormerken kann man sich die Mehrwertsteuersenkung auf Gas in jedem Fall aber schon mal.

9-Euro-Ticket endet

Um die gestiegenen Energiekosten zumindest etwas abzufedern, wurde das 9-Euro-Ticket ab dem 1. Juni ins Leben gerufen. Diese vergünstigte Monatskarte für 9 Euro gilt für den öffentlichen Nahverkehr. Also für Busse, S- und U-Bahnen sowie für Straßenbahnen. Aber auch Regionalbahnen können damit genutzt werden, bundesweit. Doch die Rabattaktion läuft am 31. August aus. Ab dem 1. September gelten dann allerorts die vielfach höheren regulären Tarife. Nachfolgemodelle werden derzeit zumindest diskutiert. Nicht zuletzt, da auch Bundeskanzler Olaf Scholz das 9-Euro-Ticket als "eine der besten Ideen, die wir bisher hatten", bezeichnet.

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Quelle: ntv.de

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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