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Bayerns MP Söder bringt 7 % in den Bundesrat

 Hoffnungsschimmer für die Branche: Die Länderkammer beschäftigt sich an diesem Freitag gleich zweimal mit der Mehrwertsteuer.

Laut Tagesordnung des Bundesrats wird  Bayerns Ministerpräsident Markus Söder dort selbst das Wort ergreifen und den Antrag des Freistaats präsentieren (Drucksache 623/23): „Entschließung des Bundesrates für einen dauerhaften ermäßigten Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Gastronomie und Ausdehnung der ermäßigten Umsatzbesteuerung auf Getränke.“

Das Thema wird als Tagesordnungspunkt 67 behandelt. Auffällig ist, dass hierbei auch Getränke wieder einbezogen sind. Die ermäßigte Mehrwertsteuer gilt derzeit nur für Essen im Restaurant.

In dem Antrag heißt es: „Eine Erhöhung des Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsleistungen wäre kontraproduktiv und das eindeutig falsche Signal. Der Bundesrat hält daher die dauerhafte Geltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsleistungen für dringend erforderlich.“ Mehrer Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern, hatten signalisiert, dass sie auch für eine Verlängerung des reduzierten Steuersatzes eintreten wollen. So hatte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit einem Veto im Bundesrat gedroht. Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey hatte ebenfalls Widerstand in der Länderkammer angekündigt - zusammen mit Brandenburg und Meck-Pomm. Wie sich die Länder bei der Abstimmung verhalten werden, ist jedoch völlig unklar. Ein Entschließungsantrag hat zudem keine bindende Wirkung für die Bundesregierung.

"Den Druck hochhalten"
Der Landesgeschäftsführer des Dehoga Bayern, Thomas Geppert, sagte der ahgz: „Es ist wichtig, dass das Thema überall platziert wir. Wir müssen den Druck hochhalten und weiterkämpfen, denn es steht viel auf dem Spiel. “ Es sei noch nichts verloren.

Tatsächlich schöpft die Branche nach dem Streit und den Schuldzuweisungen in der Ampelkoalition plötzlich wieder neue Hoffnung, dass die bis Jahresende geltende 7 Prozent-Regelung für Speisen im Restaurant doch noch verlängert werden könnte. Wenn es aber keinen entsprechenden Beschluss gibt, gilt ab Januar 2024 der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Bevor es im Bundesrat um den Entschließungsantrag geht, steht eine Diskussion um das Wachstumschancengesetz auf dem Programm. Auch dort soll es nach Informationen der ahgz noch einmal um die Mehrwertsteuer in der Gastronomie gehen.

Quelle: AHGZOnline

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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