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Der Bundesrat hat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt, das am 1. August 2024 in Kraft tritt. Dieses Gesetz erleichtert die Nutzung digitaler Dokumente und ermöglicht medienbruchfreie digitale Abläufe in der beruflichen Bildung. DEHOGA begrüßt die Neuerungen, wie die Möglichkeit, Ausbildungsverträge in Textform abzuschließen und elektronische Zeugnisse zu nutzen. Ausbildungsinhalte können mobil, beispielsweise per Videokonferenz, vermittelt werden, was besonders für Hotel- und Gastronomieunternehmen mit mehreren Standorten vorteilhaft ist. Auch digitale Prüfungen mit der Zuschaltung einzelner Prüfer sind nun möglich. Positiv ist ebenfalls die Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Kammerzeugnis.
Kritisch sieht DEHOGA das neue Validierungsverfahren, das praktische Berufserfahrung formell und aufwändig durch die Kammern bescheinigt. DEHOGA erkennt das Ziel an, informelle Kompetenzen sichtbar zu machen, kritisiert jedoch den hohen Aufwand und die Kosten des Verfahrens, die über Gebühren oder die Kammerumlage gedeckt werden sollen. Zudem bietet das Verfahren keinen echten Mehrwert, da Berufserfahrung auch jetzt schon zur Externenprüfung berechtigt. Das Validierungsverfahren lässt den formalen Abschluss jedoch vermissen und könnte tarifliche Eingruppierungsprobleme verursachen. Nach Interventionen wurde ein Mindestalter von 25 Jahren festgelegt, um die duale Berufsausbildung nicht zu verdrängen. Weiterlesen...
Quelle: Tageskarte.io
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