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Bewegung bei Hotelmeldepflicht | Licht und Schatten

Der Vorstoß der Bundesinnenministerin für ein vollständiges Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste bringt endlich Bewegung in die vom Hotelverband Deutschland (IHA) seit Jahrzehnten geforderte Ablösung des Ausfüllens papierhafter Meldescheine beim Check-in im Hotel.

Ein Stolperstein: Für ausländische Gäste bliebe die Hotelmeldepflicht aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) erhalten.

Zudem greifen die Kommunalabgabengesetze fast aller Bundesländer explizit auf § 30 Abs. (3) Bundesmeldegesetz (BMG) zurück, um ihrerseits Regelungen für die Erhebung von Kurbeiträgen und Tourismusabgaben zu harmonisieren. D.h. bei Wegfall der Meldepficht für inländsche Gäste, bliebe weiterhin nach kommunalem Recht die Pflicht Gästedaten zu erfassen.

Den gesamten Artikel (in Tageskarte.io) lesen Sie HIER....

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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