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BGN-Vorstand beschließt Beitragssenkung

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat in seiner April-Sitzung beschlossen, den Beitrag für das Jahr 2022 sowie die Vorschüsse für das Jahr 2023 sowie die ersten Vorschussraten für das Jahr 2024 um rund 3 Prozent zu senken. Der Beitragsfuß sowie die Vorschussfüße betragen nun 0,334 € (je 100 € Entgelt). Seit 2011 ist der Beitrag kontinuierlich um insgesamt 16,3 Prozent gesunken. Die aktuelle Beitragssenkung war möglich, weil die Beitragszahlungen der Unternehmen pünktlich und mit hoher Quote eingegangen sind und weil die BGN trotz Lohnsteigerungen die Personalkosten auf dem gleichen Niveau halten konnte wie im Vorjahr.

Nach pandemiebedingten niedrigeren Zahlen nahm das Unfallgeschehen 2022 wieder zu: So wurden 68.376 meldepflichtige Unfälle bei der BGN registriert, die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle stieg um 7,6 Prozent, die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle stieg noch deutlicher um 12,3 Prozent. Der Anstieg der Wegeunfälle resultiert zum Großteil aus einem einzigen Unfalltag: Am 19. Dezember 2022 ereigneten sich wetterbedingt circa 1.000 Wegeunfälle – so viele wie noch nie zuvor an einem Tag. „Normal“ sind an einem Montag rund 50 Wegeunfälle.

Im 10-Jahres-Schnitt nimmt die Zahl der Unfälle kontinuierlich ab und es gibt Veränderungen im Unfallgeschehen. „Während die Zahl der Unfälle mit PKW stetig abnimmt, steigt die Zahl der Unfälle mit Fahrrädern, sie machen mittlerweile die Hälfte (49 Prozent) der Unfälle mit Verkehrsmitteln aus. Deshalb wird die BGN ein besonderes Augenmerk auf das Thema Fahrrad, E-Bike und Scooter legen“, kündigte der BGN-Vorstandsvorsitzende Dirk Ellinger an.

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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