Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Hotline für Gäste & Gastgeber

0900 111 5 777

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend

Biersteuer soll für kleine Brauereien niedrig bleiben

Die Biersteuer auf die Produkte kleiner und mittelständischer Brauereien soll auf abgesenktem Niveau bleiben. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder am Freitag (6. Mai) bei ihrer Jahreskonferenz in Nürnberg geeinigt.

Die Gesetzgebung sieht für kleine Brauer - entsprechend einer Mengenstaffel - ermäßigte Steuersätze vor. Diese waren 2004 erhöht worden. Im Zuge der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber zur Entlastung der Brauereien die Sätze wieder auf das Niveau von 2003 abgesenkt - zunächst befristet für die Jahre 2021 und 2022.

Diese Befristung soll nun dem Vorschlag der Finanzminister in eine dauerhafte Entlastung überführt werden. Die Initiative hatte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) gemeinsam mit weiteren Ländern ergriffen. Besonders in den nordbayerischen Regierungsbezirken Ober- und Mittelfranken gibt es noch eine sehr hohe Dichte an sehr kleinen Dorfbrauereien.

Quelle: Stern.de

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern