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Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung verkündet

Bereits mehrfach hatten wir über die geplante und zwischenzeitlich verabschiedete Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung berichtet. Nun ist der Verordnungstext auch im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Verordnung soll die Kennzeichnung und Auslobung von BIO für die Außer-Haus-Verpflegung gegenüber den früheren Regelungen vereinfachen. Insbesondere sieht sie ein neues BIO-Logo in Bronze, Silber und Gold für die Außer-Haus-Verpflegung vor (AHV-Kennzeichen).

Zertifizierung

Wie bisher ist eine vorherige Zertifizierung erforderlich, wenn ein Restaurant, eine Kantine, Mensa etc. mit „Bio“ werben möchte. Das BMEL teilt aktuell auf seiner Webseitemit, dass die Zertifizierungen möglich sind, sobald die Kontrollstellen zur Zertifizierung der Unternehmen für ihre Aufgaben zugelassen sind. Eine Liste der Öko-Kontrollstellen in Deutschland finden Sie HIER.

Zutatenkennzeichnung

Die neuen Bestimmungen erlauben den Betrieben, die von ihnen eingesetzten Bio-Zutaten zu kennzeichnen. Verpflichtend für den Betrieb ist dabei das Führen einer Zutatenübersicht, die für die Gäste in leicht zugänglicher Form bereitgehalten werden muss.

BIO-Kennzeichen Gold-Silber-Bronze

Daneben ist die Angabe des Bio-Anteils mittels des für die Außer-Haus-Verpflegung neu eingeführten BIO-Kennzeichens möglich. So darf nach erfolgter Zertifizierung bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 Prozent mit dem Logo in Bronze geworben werden, bei 50 bis 89 Prozent mit Silber und bei 90 bis 100 Prozent mit Gold. Der Bio-Anteil bezieht sich dabei jeweils auf den geldwerten Anteil der Bio-Lebensmittel am Gesamtwareneinkauf.

Nutzung anderer BIO-Kennzeichen

Das bisher bekannte, staatliche Bio-Siegel (Hexagon) darf nur noch mit direktem Bezug auf die Zutaten verwendet werden, etwa in der geforderten Zutatenübersicht. Sofern zutreffend dürfen Bio-Zutaten ebenfalls mit den Bio-Logos der Verbände und Länder gekennzeichnet werden, die auch für Werbung für die Einrichtung genutzt werden können.

Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung

Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung, die BIO-Lebensmittel neu in ihre Speiseangebote aufnehmen oder ihre BIO-Angebote erweitern wollen, können Förderungen beantragen (hierzu auch unser Beitrag in DEHOGA-Compact 26/2023). Förderfähig sind Beratungen einschließlich damit verbundener Mitarbeiterschulungen.

Link zu den FAQs des BMEL
Link zu den FAQs des Informationsportals Ökolandbau.de
Zur Förderrichtlinie und Einzelheiten zur Förderung und zur Antragstellung

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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