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Bundeskabinett billigt Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf Fleisch

... Özdemir will Ausweitung auf Außer-Haus-Verpflegung

Künftig muss auch unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Bundesernährungsminister Cem Özdemir hat das Bundeskabinett in dieser Woche gebilligt. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verkündung im Gesetzesblatt in Kraft. Zwar gelten die Vorgaben dann vorerst nur im Handel. Özdemir kündigte aber an, dass er die Herkunftsbezeichnung – genauso wie die Tierhaltungskennzeichnung – im nächsten Schritt auch auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten will.

Aus Sicht des DEHOGA ist die verpflichtende Einführung solcher Kennzeichnungen und Labels bis hin zur Gastronomie weder erforderlich noch zielführend. Es ist auch aus rechtlichen Gründen bedenklich. Der DEHOGA setzt auf freiwillige Kennzeichnung.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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