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Bundesrat nickt verlängerte Mehrwersteuer-Senkung ab und stimmt weiteren Gesetzen zu

Gastronomie stützen
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.

Kleine Brauereien stärken
Die ebenfalls eigentlich nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es nach der amtlichen Begründung, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer.

reduzierter Umsatzsteuer auf Gas beschlossen
Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober 2022 auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

Prämien zum Inflationsausgleich steuerfrei
Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet.

Ausbildungsförderung in Notlagen: Bundesrat stimmt zu
Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 der 28. BAföG-Novelle zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz wie geplant zum 1. November 2022 in Kraft treten. Es ermächtigt die Bundesregierung, den Kreis der BAföG-Berechtigten künftig per Rechtsverordnung auszuweiten - auch auf Personen, die normalerweise nicht bezugsberechtigt sind. Voraussetzung ist eine bundesweite Notlage, die erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt für studentische oder ausbildungsbegleitende Nebenjobs hat - so wie es in der Corona-Pandemie der Fall war. Damals waren viele junge Menschen in finanzielle Not geraten, weil ihre Jobs z.B. in der Gastronomie aufgrund des Lockdowns wegfielen.

Weiter vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Bis Mitte nächsten Jahres kann die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter per Verordnung ermöglichen - die vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage dazu hat der Bundesrat am 7. Oktober 2022 gebilligt. Bis zum 30. Juni 2023 ist der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit möglich.

Die Gesetze treten mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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