Hotline für Gäste & Gastgeber
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Die Bundesregierung hat im Zuge des vom Kabinett beschlossenen Entwurfs des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes das Ende des Hotelmeldescheins für deutsche Staatsangehörige auf den Weg gebracht. Die Abschaffung der Besonderen Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Gäste muss allerdings noch durch das parlamentarische Verfahren. Doch auch, wenn anzunehmen ist, dass der Referentenentwurf in seiner jetzigen Form durchkommt, sind zahlreiche Fragen nach wie vor unbeantwortet. So ist zum Beispiel unklar, ob eine Meldepflicht ausschließlich für Ausländer im Widerspruch zum EU-Diskriminierungsverbot steht. Gut möglich also, dass das neue deutsche Melderecht nach seiner Verabschiedung erst einmal die Gerichte beschäftigen wird. Aber viel wichtiger: Auch die Frage, woher nach dem Ende der Meldepflicht zuverlässige Statistiken für den Deutschlandtourismus herkommen sollen, ist nach wie vor nur vage beantwortet.
Quelle: TourismusNewsDeutschland
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