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Bundestag und Bundesrat stimmen Änderungen des Infektionsschutzgesetze zu

Danach wird das Tragen von Masken nur noch an bestimmten Orten vorgeschrieben, auch Testpflichten gelten nur noch in ausgewählten Bereichen. Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen.

Wichtiger Schritt zu einer Normalität mit Verantwortung - eingriffsintensive Maßnahmen werden aus dem sogenannten Instrumentenkasten gestrichen.

Hot-Spot-Regelung führt zu uneinheitlichen Regelungen
Zu kritisieren ist die Hot-Spot-Regelung. Danach haben die Länder die Möglichkeit, in konkreten Gebieten in der durch eine epidemische Ausbreitung von Covid-19 die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“, umfassende Schutzmaßnahmen zu bestimmen, was gegen bundesweit unterschiedlichen Regeln führt. Da die Voraussetzungen, wann die Hot-Spot-Regelung zur Anwendung kommen soll, im Gesetzentwurf unbestimmt formuliert sind, sind Rechtsunsicherheiten und damit Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten.

Hier müssen wir uns weiterhin stark in die landesweiten Entscheidungen einbringen, um Benachteiligungen unserer Branche zu vermeiden.

Vorsorge für Herbst 2022 ist jetzt zu treffen
Unabhängig vom derzeitigen Gesetzgebungsverfahren hat der DEHOGA-Bundesverband die Bundesregierung und Länderregierungen zudem aufgefordert, bereits jetzt bestmögliche Vorsorge für den Herbst 2022 zu treffen. Die Fehler aus den Vorjahren dürfen nicht wiederholt werden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn durch erneute Versäumnisse die Wirtschaft wiederum mit Auflagen und Beschränkungen konfrontiert werden.

Wir stehen dazu bereits in engem Kontakt mit einzelnen Abegeordneten, um eine Herbst-Winter-Strategie frühzeitig zu erarbeiten (u.a. berichteten wir dazu in den Unternemer-Chats, immer mittwochs, für Mitglieder exklusiv)

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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