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Bundesverfassungsgericht: Bettensteuer verstößt nicht gegen Grundgesetz | Enttäuschung groß

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes: „Wir sind maßlos enttäuscht über diese Entscheidung, auf die wir über sechs Jahre gewartet haben. Es ist nicht nachvollziehbar, dass dem kommunalen Steuerfindungsrecht hier keine Grenzen aufgezeigt wurden. Diese Entscheidung trifft die Branche zum ungünstigsten Zeitpunkt. Für das erste Quartal 2022 wurden heute die Zahlen veröffentlicht. Der Umsatzrückgang für die Beherbergungsbetriebe beläuft sich im 1. Quartal 2022 auf real minus 39,7 Prozent. Karlsruhe hat entschieden, dass Übernachtungssteuern mit den Grundgesetz vereinbar sind." HIER mehr lesen...

HINTERGRUND:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts vier Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben betreffen.

Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden erhebt seit dem Jahr 2005 von den ansässigen Beherbergungsbetrieben eine Übernachtungsteuer, die sich zumeist auf einen niedrigen Prozentsatz des Übernachtungspreises (Nettoentgelt) beläuft.

Der Erste Senat hat nun entschieden, dass die Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Länder haben die der Besteuerung zugrundeliegenden Gesetze kompetenzgemäß erlassen.

Die Verfassungsbeschwerden haben keinen Erfolg. Die wesentliche Erwägungen des Senats lesen Sie HIER

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Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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