Hotline für Gäste & Gastgeber
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Der Bund durfte über die sogenannte Corona-Notbremse in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr 2021 Gaststätten und andere Speiselokale schließen. Dies sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen, so das Bundesverfassungsgericht.
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