Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Hotline für Gäste & Gastgeber

0900 111 5 777

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend

Corona-Arbeitsschutz endet voraussichtlich demnächst

Nach Aussage des Bundesarbeitsministeriums wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) nicht verlängert und tritt damit mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.

Mit ihrem Auslaufen wird ebenfalls die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, auf die in der Corona-ArbSchV verwiesen wird, ihre Gültigkeit verlieren. Damit gibt es dann keine spezielle Rechtsgrundlage mehr für Vorgaben des Corona-Arbeitsschutzes wie z.B. Abstandsregelungen oder Maskenpflicht für Beschäftigte. Wie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bleibt der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und ggf. Maßnahmen festzulegen.

Das Arbeitsministerium plant außerdem, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zu überarbeiten, um - sofern es das Infektionsgeschehen zukünftig erforderlich machen sollte – auf eine entsprechende Fassung zurückgreifen zu können. Über die  Entscheidungen, die schlussendlich getroffen werden, informieren wir umgehend.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern