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Corona-Regelungen ab 18. März | erste Informationen

Nach der heutigen Kabinettspressekonferenz gibt es erste Infos zur neuen Verordnung

 

Das Kabinett hat beschlossen, die geltenden Corona-Regeln vorerst zu verlängern. Ausgenommen davon sind, aufgrund der bundesweiten Regeln, private Kontaktbeschränkungen, pauschale Obergrenzen bei Veranstaltungen und die Beschränkung von Versammlungen.

  • Maskenpflicht: Gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Ausnahmen: Bei Kindern, am eigenen Platz bei Kulturveranstaltungen. Bei Freiluftveranstaltungen wird eine Empfehlung ausgesprochen.
  • Private Zusammenkünfte: Beschränkungen entfallen. Bei Hochzeiten und Beerdigungen gilt die Maskenpflicht in Innenräumen.
  • Einzelhandel: FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen, keine Zugangsbeschränkungen
  • ÖPNV: FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen, keine Zugangsbeschränkungen (3G entfällt)
  • Körpernahe Dienstleistungen: 3G und FFP2-Maskenpflicht
  • Gastronomie: 3G und FFP2-Maskenpflicht
  • Sport: Innensportanlagen 3G und FFP2-Maskenpflicht )nicht bei der Sportausübung)
  • Kultur und Sportveranstaltungen: Keine Kapazitätsbeschränkungen, Innen und außen 3G. Innen zusätzlich Optionsmodell: Wenn der Abstand eingehalten wird, darf am Platz die Maske abgesetzt werden, sonst gilt Maskenpflicht
  • Bibliotheken, Museen, etc: 3G und FFP2-Maskenpflicht
  • Diskotheken, Clubs: 2G-plus ohne Maskenpflicht bestehen
  • Bäder, Saunen: 3G mit FFP2-Maskenpflicht
  • Hotels, Pensionen, touristische Fahrten: 3G und FFP2-Maskenpflicht
  • Musikschulen, Tanzschulen: 3G und FFP2-Maskenpflicht
  • Versammlungen: Beschränkungen entfallen
  • Messen und Kongresse: 3G und FFP2-Maskenpflicht

Das Kabinett soll am 17. März der neuen Verordnung zustimmen, ab 18. März soll die Verordnung dann in Kraft treten. Die Regeln sollen bis zum 2. April gelten.

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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