Nach der heutigen Kabinettspressekonferenz gibt es erste Infos zur neuen Verordnung
Das Kabinett hat beschlossen, die geltenden Corona-Regeln vorerst zu verlängern. Ausgenommen davon sind, aufgrund der bundesweiten Regeln, private Kontaktbeschränkungen, pauschale Obergrenzen bei Veranstaltungen und die Beschränkung von Versammlungen.
- Maskenpflicht: Gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Ausnahmen: Bei Kindern, am eigenen Platz bei Kulturveranstaltungen. Bei Freiluftveranstaltungen wird eine Empfehlung ausgesprochen.
- Private Zusammenkünfte: Beschränkungen entfallen. Bei Hochzeiten und Beerdigungen gilt die Maskenpflicht in Innenräumen.
- Einzelhandel: FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen, keine Zugangsbeschränkungen
- ÖPNV: FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen, keine Zugangsbeschränkungen (3G entfällt)
- Körpernahe Dienstleistungen: 3G und FFP2-Maskenpflicht
- Gastronomie: 3G und FFP2-Maskenpflicht
- Sport: Innensportanlagen 3G und FFP2-Maskenpflicht )nicht bei der Sportausübung)
- Kultur und Sportveranstaltungen: Keine Kapazitätsbeschränkungen, Innen und außen 3G. Innen zusätzlich Optionsmodell: Wenn der Abstand eingehalten wird, darf am Platz die Maske abgesetzt werden, sonst gilt Maskenpflicht
- Bibliotheken, Museen, etc: 3G und FFP2-Maskenpflicht
- Diskotheken, Clubs: 2G-plus ohne Maskenpflicht bestehen
- Bäder, Saunen: 3G mit FFP2-Maskenpflicht
- Hotels, Pensionen, touristische Fahrten: 3G und FFP2-Maskenpflicht
- Musikschulen, Tanzschulen: 3G und FFP2-Maskenpflicht
- Versammlungen: Beschränkungen entfallen
- Messen und Kongresse: 3G und FFP2-Maskenpflicht
Das Kabinett soll am 17. März der neuen Verordnung zustimmen, ab 18. März soll die Verordnung dann in Kraft treten. Die Regeln sollen bis zum 2. April gelten.