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Die Corona-Regeln sollen zum 20. März weitgehend fallen, eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber Eingriffsmöglichkeiten geben. Darauf einigten sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach eigenen Angaben.
Bundesregierung will ab 20. März nur noch Masken- und Testpflicht in besonderen Bereichen
Die Koaltion hat sich darauf geenigt, dass ab dem 20. März die Bundesländer künftig nur noch das Tragen einer medizinischen Schutz- oder FFP2-Maske in Bussen und Bahnen sowie in Kliniken und Pflegeinrichtungen vorschreiben können sollen.
Auf Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises sind dann nicht mehr zu beachten. Das geht aus einem Vorschlag hevor, über den das Bundeskabinett am Mittwoch (09.03.2022) beraten hat.
Zudem können in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie in Schulen Tests auf das Coronavirus angeordnet werden. Daneben soll es eine „Hotspot-Regelung“ geben: in Gebieten mit schwierigem Ausbruchsgeschehen, etwa bei einer Überlastung des Gesundheitssystems oder gefährlichen neuen Virusvarianten, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Dieser Vorschlag der Bundesregierung soll nun mit den Bundesländer abgesprochen werden.
Bundesweit sollen dem Entwurf zufolge nach dem 20. März nur noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und öffentlichem Nahverkehr möglich sein sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Bleiben soll außerdem die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Wenn sich in einem Bezirk, einem Ort oder einer Region die Corona-Lage zuspitzt, sollen dort einige schärfere Auflagen verhängt werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise (3G/2G/2G plus) - aber nur, wenn sich vorher das jeweilige Landesparlament damit befasst hat.
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