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Hebesatzprognose für die Grundsteuer 2025

Die Grundsteuer wird ab Januar 2025 auf der Basis aktueller Werte erhoben. Damit werden Veränderungen für die einzelnen Grundstückseigentümer einhergehen. Einige werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Diese Folge ist unvermeidbar.

Um die Auswirkungen der Grundsteuerreform einschätzen zu können, haben wir für jede Gemeinde in Sachsen berechnet, welcher Hebesatz für das Jahr 2025 für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform voraussichtlich festgelegt werden müsste. Im Hinblick auf statistische Anforderungen an die Datengrundlagen - insbesondere den Umstand, dass derzeit noch nicht alle neuen Messbetragsdaten vorliegen - wird eine Bandbreite ausgewiesen (ausführlich zur Berechnungsmethodik siehe Anlage unten).

Die Grundstückseigentümer haben in den letzten Monaten unter anderem einen „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag - Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025“ vom Finanzamt erhalten. Die künftige Grundsteuer lässt sich daraus wie folgt berechnen:

Bitte beachten Sie, dass die genannte Bandbreite nur für die Grundsteuer B gilt. Diese wird für Grundstücke des Grundvermögens, also zum Beispiel Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und geschäftlich genutzte Grundstücke erhoben. Für eine Berechnung aufkommensneutraler Hebesätze für die Grundsteuer A – für land- und forstwirtschaftliches Vermögen – liegt keine ausreichende Datengrundlage vor.

Mit der Bekanntmachung der aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätze 2025 ist keine Vorgabe für die sächsischen Kommunen für die Festlegung der neuen Hebesätze verbunden. Es obliegt jeder Kommune, unter Abwägung verschiedenster gemeindlicher Belange ihren individuellen Hebesatz festzulegen.

Nach Bestätigung der folgenden Erklärung wird die Abrufmöglichkeit für die Hebesatzprognose eingeblendet.

Weitere Informationen finden Sie HIER: https://www.smf.sachsen.de/download/Erlaeuterungen_zur_Berechnungsmethodik.pdf

Quelle: Sachsen.de

 

Erstellt von Luis Rudolph DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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