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DEHOGA-Stellungnahme zu geplanten Änderungen des Verpackungsgesetzes

Die erneute Novellierung des Verpackungsgesetzes muss abgelehnt werden. Wir haben dies in einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die, insbesondere die Gastronomie unmittelbar betreffenden Punkte, ausführlich begründet.
 
•    Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auf alle Materialarten sowie
•    Mehrwegpflicht bei Verzehr vor Ort.
 
Wesentliche Punkte unserer Stellungnahme sind:
Wir unterstützen das Ziel einer Erhöhung des Mehrweganteils. Jedoch ist erst zum 1.1.2023 die Mehrwegangebotspflicht in Kraft getreten. Bevor man nun erneut die Unternehmen mit zusätzlichen Pflichten und Kosten belastet (Beschaffung, Lagerung, Komplexität), müssen zuerst die eklatanten Schwachpunkte dieser Pflicht beseitigt werden. Das bedeutet, es muss ein einheitliches Rücknahmesystem geschaffen werden. Die bestehenden und von den Betrieben angebotenen Mehrwegalternativen werden von den Gästen nur gering nachgefragt.
 
Dazu kommt, dass es auf dem Markt für manche Einwegverpackungen, z.B. Pizzakartons, keine Mehrwegalternative gibt. Andere, z.B. Einwickelpapier für Wraps oder Burger, sind gleichzeitig Esshilfen und außerdem u.E. ökologisch unbedenklich. Deshalb kommt der Entwurf zur Unzeit und geht teilweise in die falsche Richtung.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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