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Der Freistaat setzt das Investitionsprogramm „Regionales Wachstum“ fort

Ab Montag, den 1. März 2022, können über unser Förderportal wieder Anträge entsprechend der Förderrichtlinie Regionales Wachstum gestellt werden.

 

Zielgruppe des Programms sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen. Die Förderung unterstützt deren Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte mit dem Ziel, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu steigern. Dafür stehen 2022 rund 11,7 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.

 

Der Freistaat bezuschusst Maßnahmen zur Erweiterung des Angebotes, der Umsatzausweitung, der Prozessoptimierung (z. B. durch Digitalisierung) oder Verbesserung der Angebotsqualität mit bis zu 50.000 Euro. Die Höhe des Fördersatzes beträgt in der Regel 25 Prozent. Die Höhe der Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen. Für Neuinvestitionen nach Betriebsübernahmen gilt ein erhöhter Fördersatz von 40 Prozent. Die Förderung ist auch bei der ausschließlichen Sicherung vorhandener Arbeitsplätze möglich.

 

Der Link zum Antrag, welcher auch eine Registrierung ermöglicht, wird Ihnen ab diesem Tag unter "Formulare/Downloads" bereitgestellt.

 

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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