Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Hotline für Gäste & Gastgeber

0900 111 5 777

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist mit Wirkung des 25. Mai 2022 außer Kraft getreten.

Die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert. Zum 26. Mai 2022 fällt damit die Verpflichtung zu "Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz" in den Betrieben weg.

Nach dem Auslaufen der Homeofficepflicht und dem Ende der 3G-Zugangsregelung am Arbeitsplatz sind längst wieder mehr Beschäftigte in die Betriebe zurückgekehrt. Bis zum 25. Mai 2022 gelten dort noch

Die Vorgaben der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wie Lüften, Maskenpflicht und Abstand gelten damit ab 27. Mai nicht mehr. Homeofficepflicht und 3G-Zugangsregelung am Arbeitsplatz waren bereits ausgelaufen.

Aber ACHTUNG! Die das Erstellen und Anpassen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung bleibt weiterhin Pflicht. HIER finden Sie weitere Informationen dazu.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern