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Stadt verzichtet 2022 auf Gebührenfür Außengastronomie
Die Stadt Chemnitz verzichtet auch im kommenden Jahr auf Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie, um die Branche in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Die Gebühren für Außengastronomie waren bereits in den Jahren 2020 und 2021 von den Stadträten erlassen worden. Diese Regelung wäre zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen.
Quelle: Amtsblatt der Stadt Chemnitz
Auch in diesem Jahr können Betreiber von Gastronomie und Handel ihre Außenflächen auf Gehwege, Plätze und Parkflächen erweitern. Anmeldungen hierfür sind ab sofort und befristet bis zum 31. Oktober 2022 beim Straßen- und Tiefbauamt möglich. Bis Ende Oktober erhebt das Amt erneut keine Gebühren für die Sondernutzung der öffentlichen Straßen. Alle Informationen zur Antragsberechtigung, Voraussetzungen sowie zur Antragstellung sind online zu finden – unter www.dresden.de/sondernutzung oder hier.
Baubürgermeister Stephan Kühn erläutert: „Die Corona-Pandemie wirkt auf Handel und Gewerbe erschwerend. Zusätzlicher Konkurrenzdruck entsteht durch das Onlinegeschäft. Deshalb arbeiten wir an einer Post-Corona-Zukunftsstrategie und setzen Impulse. Von den Erleichterungen für Außengastronomie und Handel verspreche ich mir eine Erhöhung von Besucherfrequenz und Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum und in den Stadtteilzentren.“ Die Sondernutzungserweiterung wurde bereits im letzten Jahr gemäß dem Beschluss des Stadtrats zur Sondernutzungssatzung umgesetzt.
Um Gastronomen zu entlasten, die zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie deutlich weniger Einnahmen hatten, erlässt die Stadt ihnen im laufenden Jahr die Sondernutzungsgebühren für Freisitze. Da es sich in der Regel um Jahresgebühren handelt, gilt dies auch rückwirkend für die vorangegangenen Wochen. Dies hat Oberbürgermeister Burkhard Jung jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg und Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal auf den Weg gebracht. Der Stadtrat entscheidet abschließend darüber. HIER mehr lesen...
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