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Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Arbeitnehmer ab 2023 dem Arbeitgeber nicht mehr vorlegen - das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten Arbeitnehmer weiter bestehen.
Arbeitgeber erhalten ab Januar 2023 die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten von den Krankenkassen nur noch elektronisch. eAU-Verfahren heißt das Ganze - «e» für «elektronisch», «AU» für «Arbeitsunfähigkeit». Ändert sich das Prozedere der Krankmeldung damit auch für Beschäftigte?
Bislang waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, ihrem Arbeitgeber spätestens ab dem vierten Tag einer Arbeitsunfähigkeit eine sogenannte AU-Bescheinigung ihres Arztes vorzulegen. Umgangssprachlich ist auch oft vom gelben Schein oder einer Krankschreibung die Rede.
Weitere wichtige Hinweise haben wir Ihnen in einem Merkblatt zusammengestellt. HIER für Mitglieder zum Download...
Quelle: Tageskarte.io
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